Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Personen, deren Daten erhoben werden, umfassend informiert werden. Bei einer Immobilienanfrage über eine Website oder Landingpage bedeutet...
Wie lang sind Löschungsfristen nach DSGVO für Mietinteressenten nach Vertragsabschluss?
Antwort vomNach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten von Mietinteressenten nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, erforderlich sind (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO, sog. Speicherbegrenzung). **Nach Abschluss eines Mietvertrags** gilt: - Die Daten des Mietinteressenten, der den Zuschlag erhalten und den Mietvertrag unterschrieben hat, werden zu Mieterdaten und unterliegen den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (z. B. nach Handels- und Steuerrecht meist 6 bzw. 10 Jahre). - Die Daten der übrigen Mietinteressenten (also derjenigen, die den Zuschlag nicht erhalten haben) müssen grundsätzlich **unverzüglich gelöscht** werden, sobald feststeht, dass kein Mietverhältnis zustande kommt und keine Rechtsansprüche (z. B. wegen Diskriminierung nach dem AGG) mehr zu erwarten sind. **Empfohlene Löschungsfrist für abgelehnte Mietinteressenten:** - In der Praxis wird häufig eine Frist von **3 bis 6 Monaten** nach Abschluss des Auswahlverfahrens empfohlen. Das dient dazu, sich gegen mögliche Ansprüche (z. B. nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz – AGG) verteidigen zu können. Die regelmäßige Frist für die Geltendmachung solcher Ansprüche beträgt 2 Monate (§ 21 Abs. 5 AGG), daher sind 3 Monate ein gängiger Orientierungswert. **Wichtige Hinweise:** - Eine längere Speicherung ist nur zulässig, wenn der Betroffene ausdrücklich eingewilligt hat (z. B. für eine spätere Kontaktaufnahme bei neuen Wohnungsangeboten). - Die Löschung muss dokumentiert werden. **Quellen und weitere Informationen:** - [Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Mietverhältnissen](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/2021_10_26_oh_mietverhaeltnisse.pdf) - [Art. 5 DSGVO – Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten](https://dsgvo-gesetz.de/art-5-dsgvo/) **Fazit:** Daten von nicht berücksichtigten Mietinteressenten sollten spätestens 3 bis 6 Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht werden, sofern keine Einwilligung für eine längere Speicherung vorliegt.
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