§ 3 Abs. 9 des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) definiert den Begriff der "Benachteiligung" im Kontext der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt. Es wird k... [mehr]
§ 3 Abs. 9 des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) definiert den Begriff der "Benachteiligung" im Kontext der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt. Es wird k... [mehr]
Die genannten Paragraphen und Regelungen beziehen sich auf verschiedene Aspekte des deutschen Gesellschaftsrechts und der Unternehmensführung. 1. **PCGK (Deutscher Corporate Governance Kodex)**... [mehr]
§ 3 Abs. 9 des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) und § 4 des Bundesremunerationsgesetzes (BGremBG) behandeln unterschiedliche Aspekte der Gleichstellung und Vergütung. - **§... [mehr]
Im Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) ist eine konkrete Frauenquote nicht festgelegt. Das Gesetz zielt darauf ab, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in andere... [mehr]
§ 3 Abs. 9 des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGleiG) regelt spezifische Aspekte der Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Um di... [mehr]