In Deutschland gibt es seit 2015 ein Gesetz zur Frauenquote in Führungspositionen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen,... [mehr]
Im Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) ist eine konkrete Frauenquote nicht festgelegt. Das Gesetz zielt darauf ab, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in anderen öffentlichen Bereichen zu fördern. Es fordert die Aufstellung von Gleichstellungsplänen und die Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit, jedoch ohne eine spezifische Quote vorzugeben. Die Umsetzung und konkrete Maßnahmen können von den jeweiligen Institutionen selbst bestimmt werden.
In Deutschland gibt es seit 2015 ein Gesetz zur Frauenquote in Führungspositionen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen,... [mehr]
Die 30% Frauenquote für Bundesunternehmen ist im Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen geregelt. Dieses Gesetz trat am 1. Januar 20... [mehr]
Für Aufsichtsräte gilt die 30%-Frauenquote gemäß § 4 des Gesetzes über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (BGremBG). D... [mehr]
Die Frauenquote für Bundesunternehmen in Deutschland ist im Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (Gesetz über die gleichberec... [mehr]