Ist im BGleiG eine konkrete Frauenquote geregelt?

Antwort

Im Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) ist eine konkrete Frauenquote nicht festgelegt. Das Gesetz zielt darauf ab, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in anderen öffentlichen Bereichen zu fördern. Es fordert die Aufstellung von Gleichstellungsplänen und die Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit, jedoch ohne eine spezifische Quote vorzugeben. Die Umsetzung und konkrete Maßnahmen können von den jeweiligen Institutionen selbst bestimmt werden.

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