In Deutschland gibt es seit 2015 ein Gesetz zur Frauenquote in Führungspositionen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen,... [mehr]
Für Aufsichtsräte gilt die 30%-Frauenquote gemäß § 4 des Gesetzes über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (BGremBG). Dieses Gesetz sieht vor, dass in Aufsichtsräten von börsennotierten und bestimmten anderen Unternehmen mindestens 30% der Mitglieder Frauen sein müssen. Eine paritätische Verteilung, also eine 50/50-Verteilung, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, könnte jedoch in bestimmten Unternehmen oder durch interne Regelungen angestrebt werden.
In Deutschland gibt es seit 2015 ein Gesetz zur Frauenquote in Führungspositionen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen,... [mehr]
Die 30% Frauenquote für Bundesunternehmen ist im Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen geregelt. Dieses Gesetz trat am 1. Januar 20... [mehr]
Die Frauenquote für Bundesunternehmen in Deutschland ist im Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (Gesetz über die gleichberec... [mehr]
Im Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) ist eine konkrete Frauenquote nicht festgelegt. Das Gesetz zielt darauf ab, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in andere... [mehr]