Für Aufsichtsräte gilt die 30%-Frauenquote gemäß § 4 des Gesetzes über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (BGremBG). D... [mehr]
Für Aufsichtsräte gilt die 30%-Frauenquote gemäß § 4 des Gesetzes über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (BGremBG). D... [mehr]
Ja, das Führungspositionengesetz (FüPoG) gilt auch für Bundesunternehmen und deren Aufsichtsräte. Das Gesetz zielt darauf ab, den Anteil von Frauen in Führungspositionen in de... [mehr]
Eine Societas Europaea (SE) in Deutschland benötigt mindestens drei Aufsichtsratsmitglieder. Wenn die SE jedoch eine paritätische Mitbestimmung hat, sind mindestens sechs Mitglieder erforder... [mehr]
Eine Societas Europaea (SE) in Deutschland benötigt gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz einen Aufsichtsrat, dessen Größe von der Anzahl der Mitarbeiter abhängt. Be... [mehr]
In Deutschland benötigt eine Societas Europaea (SE) mit mehr als 2000 Mitarbeitern einen Aufsichtsrat, der aus mindestens 12 Mitgliedern besteht. Davon müssen mindestens die Hälfte der... [mehr]
Eine Societas Europaea (SE) in Deutschland benötigt gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz einen Aufsichtsrat, der aus mindestens 12 Mitgliedern besteht, wenn das Unternehmen mehr al... [mehr]