Ja, das Führungspositionengesetz (FüPoG) gilt auch für Bundesunternehmen und deren Aufsichtsräte. Das Gesetz zielt darauf ab, den Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Sektor zu erhöhen. Für Bundesunternehmen sind spezifische Regelungen und Quoten vorgesehen, die sicherstellen sollen, dass Frauen in Führungspositionen angemessen vertreten sind.