Eine Societas Europaea (SE) in Deutschland benötigt gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz einen Aufsichtsrat, der aus mindestens 12 Mitgliedern besteht, wenn das Unternehmen mehr als 2.000 Mitarbeiter hat. Bei 1.999 Mitarbeitenden würde die also einen Aufsrat mit mindestens 6 Mitgliedern benötigen, wobei die genaue Anzahl auch von der spezifischen Struktur und den Regelungen des Unternehmens abhängen kann.