§ 3 Abs. 9 des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) definiert den Begriff der "Benachteiligung" im Kontext der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt. Es wird k... [mehr]
§ 3 Abs. 9 des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) definiert den Begriff der "Benachteiligung" im Kontext der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt. Es wird k... [mehr]
§ 111 Absatz 5 Satz 3 des Aktiengesetzes (AktG) regelt die Anforderungen an die Vergütung von Vorstandsmitgliedern in Aktiengesellschaften. Er besagt, dass die Hauptversammlung über die... [mehr]
§ 4 des Bundesgesetzes über die Regelung der Grundsätze für die Bemessung der Grundrente (BGremBG) regelt die Voraussetzungen und Kriterien, unter denen Anspruch auf Grundrente bes... [mehr]
§ 3 Abs. 9 des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) und § 4 des Bundesremunerationsgesetzes (BGremBG) behandeln unterschiedliche Aspekte der Gleichstellung und Vergütung. - **§... [mehr]
Für Aufsichtsräte gilt die 30%-Frauenquote gemäß § 4 des Gesetzes über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (BGremBG). D... [mehr]
Die genannten Paragraphen und Regelungen beziehen sich auf verschiedene Aspekte des deutschen Gesellschaftsrechts und der Unternehmensführung. 1. **PCGK (Deutscher Corporate Governance Kodex)**... [mehr]
Ja, nach § 4 des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGremBG) ist eine paritätische Verteilung der Sitze im Aufsichtsrat eines Bundesunternehmens zwingend vorgeschrieben. Das Gesetz zielt darauf... [mehr]