Eine Societas Europaea (SE) in Deutschland benötigt gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz einen Aufsichtsrat, dessen Größe von der Anzahl der Mitarbeiter abhängt. Bei 1700 Mitarbeitern muss der Aufsichtsrat aus mindestens 12 Mitgliedern bestehen, wobei die genaue Anzahl auch von der spezifischen Regelung der Mitbestimmung abhängt. In der Regel sind 6 Mitglieder Arbeitnehmervertreter und 6 Mitglieder Anteilseigner. Es ist jedoch ratsam, sich über die genauen Anforderungen und Regelungen zu informieren, da diese variieren können.