Eine 2/3-Mehrheit ist in Rheinland-Pfalz für den Beschluss einer neuen Geschäftsordnung des Gemeinderats erforderlich – also typischerweise nach der Neuwahl des Rates. Maßgeblich...
Eine 2/3-Mehrheit ist in Rheinland-Pfalz für den Beschluss einer neuen Geschäftsordnung des Gemeinderats erforderlich – also typischerweise nach der Neuwahl des Rates. Maßgeblich...