Wie berechnet man Krankengeld?

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Die Berechnung des Krankengeldes in Deutschland erfolgt auf Basis des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Hier sind die grundlegenden Schritte zur Berechnung: 1. **Ermittlung des regelmäßigen Bruttoeinkommens**: Das regelmäßige Bruttoeinkommen wird aus den letzten drei Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ermittelt. 2. **Berechnung des Nettoentgelts**: Vom Bruttoeinkommen werden die gesetzlichen Abzüge (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge) abgezogen, um das Nettoentgelt zu ermitteln. 3. **Krankengeldhöhe**: Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoentgelts. 4. **Beitragsbemessungsgrenze**: Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze, die das maximale Krankengeld begrenzt. Diese Grenze wird jährlich angepasst. 5. **Abzüge**: Vom Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: - **Regelmäßiges Bruttoeinkommen**: 3.000 Euro - **Nettoentgelt**: 2.000 Euro 70 % des Bruttoeinkommens: 0,70 * 3.000 Euro = 2.100 Euro Da 2.100 Euro mehr als 90 % des Nettoentgelts (1.800 Euro) sind, wird das Krankengeld auf 1.800 Euro begrenzt. Weitere Informationen findest du auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder bei deiner Krankenkasse.

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