Wie wird die Kapitalertragsteuer berechnet?

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Die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) in Deutschland beträgt grundsätzlich 25 % auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) und ggf. die Kirchensteuer (je nach Bundesland 8 % oder 9 % auf die Steuer). **Berechnungsschritte:** 1. **Kapitalertrag ermitteln:** Beispiel: 1.000 € Zinsen 2. **Sparer-Pauschbetrag abziehen:** Für Einzelpersonen: 1.000 € (Stand 2024), für Ehepaare: 2.000 €. Nur der Betrag, der darüber liegt, wird besteuert. 3. **Steuersatz anwenden:** Auf den steuerpflichtigen Betrag werden 25 % Kapitalertragsteuer berechnet. 4. **Solidaritätszuschlag berechnen:** 5,5 % auf die Kapitalertragsteuer. 5. **Kirchensteuer berechnen (falls zutreffend):** 8 % oder 9 % auf die Kapitalertragsteuer. **Beispielrechnung (ohne Kirchensteuer):** - Kapitalertrag: 1.500 € - Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € - Zu versteuern: 500 € - Kapitalertragsteuer: 25 % von 500 € = 125 € - Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 125 € = 6,88 € - Gesamtabzug: 125 € + 6,88 € = 131,88 € **Weitere Infos:** [Bundesministerium der Finanzen – Abgeltungsteuer](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/Abgeltungsteuer.html)

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