Tagesgeldzinsen werden fast immer taggenau berechnet: Guthaben × Zinssatz ÷ 100 ÷ 360 oder 365 × Anzahl der Tage. Entscheidend ist also nicht nur der Zinssatz, sondern auch,...
Wird der Zahltag bei der Verzugszinsenrechnung mit einbezogen?
Antwort vomBei der Berechnung von Verzugszinsen wird der Zahltag in der Regel **nicht** mitgerechnet. Das bedeutet: Du zählst den ersten Tag des Verzugs (also den Tag nach Fälligkeit) bis zum Tag der Zahlung, aber der Tag, an dem gezahlt wird, wird nicht mehr mit einbezogen. **Beispiel:** Fälligkeit: 01.06. Zahlung erfolgt am: 11.06. Verzugsdauer: 10 Tage (vom 02.06. bis einschließlich 11.06. wäre falsch, korrekt ist 02.06. bis 10.06.) **Rechtsgrundlage:** § 187 Abs. 1 BGB: „Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.“ **Fazit:** Der Zahltag wird bei der Verzugszinsenberechnung nicht mitgerechnet.