Wird bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer eines Aktiendepots die Wertentwicklung der letzten Jahre berücksichtigt?

Antwort

Nein, bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer für ein Aktiendepot wird nicht die Wertentwicklung der letzten Jahre berücksichtigt. Entscheidend ist ausschließlich der tatsächlich realisierte Gewinn (Veräußerungsgewinn) beim Verkauf von Wertpapieren. Das bedeutet: Die Steuer fällt nur auf den Unterschied zwischen dem Verkaufspreis und dem ursprünglichen Kaufpreis (abzüglich etwaiger Gebühren) an – unabhängig davon, wie sich der Kurs in den Jahren davor entwickelt hat. Kursgewinne, die noch nicht realisiert wurden (also solange die Aktien nicht verkauft wurden), werden nicht besteuert. Weitere Informationen findest du z.B. auf der Seite des Bundesfinanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Kapitalertragsteuer/kapitalertragsteuer.html

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