Nein, bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer für ein Aktiendepot wird nicht die Wertentwicklung der letzten Jahre berücksichtigt. Entscheidend ist ausschließlich der tatsächli... [mehr]
Die Kapitalertragsteuer auf Gewinne aus einem Aktiendepot wird in Deutschland grundsätzlich **sofort bei Entstehung des Ertrags** fällig. Das bedeutet: - **Bei Dividenden**: Die Steuer wird direkt bei der Auszahlung der Dividende von der depotführenden Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. - **Bei Kursgewinnen (Verkauf von Aktien)**: Die Steuer wird beim Verkauf der Aktien fällig. Die Bank berechnet den Gewinn, zieht die Kapitalertragsteuer (inklusive Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) ab und führt sie automatisch ans Finanzamt ab. **Freibetrag:** Bis zum Sparerpauschbetrag (1.000 € pro Person, Stand 2024) fällt keine Steuer an, sofern ein Freistellungsauftrag bei der Bank vorliegt. **Zusammengefasst:** Die Kapitalertragsteuer wird nicht erst am Jahresende, sondern unmittelbar bei Entstehung des Ertrags (Dividende oder Verkauf) von der Bank abgeführt. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesregierung](https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/kapitalertragsteuer-1729926).
Nein, bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer für ein Aktiendepot wird nicht die Wertentwicklung der letzten Jahre berücksichtigt. Entscheidend ist ausschließlich der tatsächli... [mehr]
Fällt das Fälligkeitsdatum einer Rechnung auf einen Samstag, verschiebt sich die Fälligkeit gemäß § 193 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf den nächsten Werktag.... [mehr]
Die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) in Deutschland beträgt grundsätzlich 25 % auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen. Hinzu kommen der... [mehr]