Ab wann dürfen Verzugszinsen berechnet werden, wenn die Fälligkeit einer Rechnung auf einen Samstag fällt?

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Fällt das Fälligkeitsdatum einer Rechnung auf einen Samstag, verschiebt sich die Fälligkeit gemäß § 193 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf den nächsten Werktag. Das bedeutet: Ist der Samstag kein Bankarbeitstag, gilt der nächste Montag (bzw. der nächste Werktag) als Fälligkeitstag. Verzugszinsen können erst ab dem Tag nach dem neuen Fälligkeitstag berechnet werden, also ab dem ersten Werktag nach dem Samstag. Beispiel: Fälligkeit ist Samstag, der 6. Mai. Der nächste Werktag ist Montag, der 8. Mai. Verzugszinsen dürfen dann ab Dienstag, dem 9. Mai, berechnet werden – vorausgesetzt, der Schuldner ist tatsächlich in Verzug geraten (z.B. durch Mahnung oder automatisch nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung, sofern keine Mahnung erforderlich ist). Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__193.html).

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