Nein: Für diese konkrete Nummer gibt es keinen belastbaren Hinweis, dass sie offiziell zu Binance gehört. Binance verweist öffentlich vor allem auf In-App-/Web-Support und 24/7-Chat, ni...
Was muss auf einer Rechnung in die Schweiz bezüglich Steuerschuld vermerkt werden?
Antwort vomBei Rechnungen in die Schweiz aus dem Ausland (z. B. Deutschland → Schweiz) ist es wichtig, die umsatzsteuerlichen Vorschriften zu beachten. Grundsätzlich gilt: **1. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer):** - Lieferungen und Leistungen ins Ausland (also in die Schweiz) sind in der Regel im Ursprungsland (z. B. Deutschland) **steuerfrei** (Ausfuhrlieferung). - Auf der Rechnung darf **keine deutsche Umsatzsteuer** ausgewiesen werden. **2. Hinweis auf die Steuerbefreiung:** - Es muss ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1a UStG i. V. m. § 6 UStG (bei Ausfuhrlieferungen) auf der Rechnung stehen, z. B.: - „Steuerfreie Ausfuhrlieferung – § 4 Nr. 1a i. V. m. § 6 UStG“ - Alternativ: „Nicht im Inland steuerbare Leistung“ (bei sonstigen Leistungen). **3. Schweizer Mehrwertsteuer:** - In der Regel muss auf der Rechnung **keine Schweizer Mehrwertsteuer** ausgewiesen werden, es sei denn, du bist in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig (z. B. bei Überschreiten bestimmter Umsatzgrenzen). **4. Steuerschuldnerschaft:** - Ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft ist bei Lieferungen in die Schweiz normalerweise **nicht erforderlich**, da das Reverse-Charge-Verfahren in der Schweiz nicht wie in der EU gilt. - Bei bestimmten Dienstleistungen kann es aber sinnvoll sein, einen Hinweis wie „Leistungsempfänger ist Schuldner der Mehrwertsteuer“ aufzunehmen, wenn dies nach Schweizer Recht zutrifft. **5. Weitere Pflichtangaben:** - Vollständige Anschrift von Lieferant und Kunde - Fortlaufende Rechnungsnummer - Ausstellungsdatum - Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der Dienstleistung - Liefer- oder Leistungsdatum **Zusammengefasst:** Auf eine Rechnung in die Schweiz sollte bei steuerfreien Ausfuhrlieferungen folgender Hinweis stehen: > „Steuerfreie Ausfuhrlieferung – § 4 Nr. 1a i. V. m. § 6 UStG“ Ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft ist in der Regel **nicht erforderlich**, außer bei bestimmten Dienstleistungen nach Schweizer Recht. **Weitere Informationen:** - [Deutsche IHK: Rechnungen in die Schweiz](https://www.ihk.de/nuernberg/produktmarken/international/auslandsgeschaefte/ausfuhr-in-die-schweiz-495726) - [Schweizer Mehrwertsteuer](https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer.html)
Verwandte Fragen
Wie kann ich die Kosten für ein einzelnes geführtes Gespräch direkt danach einsehen?
Ja. Die Kosten eines einzelnen geführten Gesprächs sollten idealerweise direkt nach Abschluss des Gesprächs in der Gesprächsübersicht oder im zugehörigen Abrechnungsberei...
Wie lautet die Bankverbindung von Zalando zur Rechnungszahlung?
Die Bankverbindung von Zalando für Rechnungszahlungen ist laut offiziellem Impressum: Empfänger: Zalando Payments GmbH IBAN: DE86 2107 0020 0123 0101 01 BIC: DEUTDEHH210 Bank: Deutsche B...
Wie bezahle ich eine Rechnung mit meiner Revolut Debitkarte?
Mit einer Revolut Debitkarte kannst du eine Rechnung nur dann direkt bezahlen, wenn der Rechnungsaussteller Kartenzahlung akzeptiert. Möglichkeiten: 1. Online bezahlen Auf der Website des Anb...