Was muss auf einer Rechnung in die Schweiz bezüglich Steuerschuld vermerkt werden?

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Bei Rechnungen in die Schweiz aus dem Ausland (z. B. Deutschland → Schweiz) ist es wichtig, die umsatzsteuerlichen Vorschriften zu beachten. Grundsätzlich gilt: **1. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer):** - Lieferungen und Leistungen ins Ausland (also in die Schweiz) sind in der Regel im Ursprungsland (z. B. Deutschland) **steuerfrei** (Ausfuhrlieferung). - Auf der Rechnung darf **keine deutsche Umsatzsteuer** ausgewiesen werden. **2. Hinweis auf die Steuerbefreiung:** - Es muss ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1a UStG i. V. m. § 6 UStG (bei Ausfuhrlieferungen) auf der Rechnung stehen, z. B.: - „Steuerfreie Ausfuhrlieferung – § 4 Nr. 1a i. V. m. § 6 UStG“ - Alternativ: „Nicht im Inland steuerbare Leistung“ (bei sonstigen Leistungen). **3. Schweizer Mehrwertsteuer:** - In der Regel muss auf der Rechnung **keine Schweizer Mehrwertsteuer** ausgewiesen werden, es sei denn, du bist in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig (z. B. bei Überschreiten bestimmter Umsatzgrenzen). **4. Steuerschuldnerschaft:** - Ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft ist bei Lieferungen in die Schweiz normalerweise **nicht erforderlich**, da das Reverse-Charge-Verfahren in der Schweiz nicht wie in der EU gilt. - Bei bestimmten Dienstleistungen kann es aber sinnvoll sein, einen Hinweis wie „Leistungsempfänger ist Schuldner der Mehrwertsteuer“ aufzunehmen, wenn dies nach Schweizer Recht zutrifft. **5. Weitere Pflichtangaben:** - Vollständige Anschrift von Lieferant und Kunde - Fortlaufende Rechnungsnummer - Ausstellungsdatum - Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der Dienstleistung - Liefer- oder Leistungsdatum **Zusammengefasst:** Auf eine Rechnung in die Schweiz sollte bei steuerfreien Ausfuhrlieferungen folgender Hinweis stehen: > „Steuerfreie Ausfuhrlieferung – § 4 Nr. 1a i. V. m. § 6 UStG“ Ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft ist in der Regel **nicht erforderlich**, außer bei bestimmten Dienstleistungen nach Schweizer Recht. **Weitere Informationen:** - [Deutsche IHK: Rechnungen in die Schweiz](https://www.ihk.de/nuernberg/produktmarken/international/auslandsgeschaefte/ausfuhr-in-die-schweiz-495726) - [Schweizer Mehrwertsteuer](https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer.html)

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