Wie funktioniert das Rentensystem in der Schweiz?

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Das Rentensystem in der Schweiz basiert auf dem sogenannten Drei-Säulen-Prinzip: **1. Säule: Staatliche Vorsorge (AHV/IV)** - Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV) bilden die erste Säule. - Sie ist obligatorisch für alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen. - Ziel: Existenzsicherung im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall für Hinterbliebene. - Finanzierung: Umlageverfahren (aktuelle Erwerbstätige zahlen für aktuelle Rentner). - Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. **2. Säule: Berufliche Vorsorge (Pensionskasse/BVG)** - Obligatorisch für Arbeitnehmer ab einem bestimmten Mindesteinkommen. - Ziel: Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards im Alter. - Finanzierung: Kapitaldeckungsverfahren (jeder spart für sich selbst, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen Beiträge). - Die Leistungen hängen vom angesparten Kapital ab. **3. Säule: Private Vorsorge** - Freiwillige, individuelle Vorsorge (z.B. Säule 3a und 3b). - Ziel: Zusätzliche Absicherung und Schliessung von Vorsorgelücken. - Steuerliche Vorteile bei der gebundenen Vorsorge (Säule 3a). **Weitere Informationen:** - Offizielle Seite der Schweizer Sozialversicherungen: [https://www.ahv-iv.ch/](https://www.ahv-iv.ch/) - Informationen zur beruflichen Vorsorge: [https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/bv.html](https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/bv.html) Das System ist so aufgebaut, dass die drei Säulen zusammen eine angemessene Altersvorsorge gewährleisten sollen.

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