Gibt es im Schweizer Lohnausweis eine Obergrenze für die Kilometerentschädigung bei geschäftlich gefahrenen Kilometern über CHF 1'000?

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**Nein. Für die Kilometer-Entschädigung im Lohnausweis gibt es keine spezielle Obergrenze nur deshalb, weil der Betrag über CHF 1’000 liegt. Entscheidend ist nicht eine 1’000-Franken-Grenze, sondern ob es sich um echten Spesenersatz nach Reglement bzw. effektive geschäftliche Fahrten handelt.** ([estv.admin.ch](https://www.estv.admin.ch/dam/de/sd-web/afP1GDFr8gE3/dbst-form-lohna-wegleitung-2026-de.pdf)) ## Was im Lohnausweis praktisch gilt Kilometer-Entschädigungen für geschäftlich gefahrene Kilometer mit dem Privatfahrzeug sind grundsätzlich Spesenersatz. Solcher echter Spesenersatz gehört nicht zum steuerbaren Lohn, wenn er korrekt als Spesen behandelt wird und auf effektiven geschäftlichen Fahrten oder einem genehmigten Spesenreglement beruht. ([estv.admin.ch](https://www.estv.admin.ch/de/lohnausweis-rentenbescheinigung)) Eine pauschale Grenze von CHF 1’000, ab der etwas „anders“ im Lohnausweis zu behandeln wäre, ergibt sich aus der Lohnausweis-Wegleitung dafür nicht. Die oft gesuchte Schwelle von CHF 1’000 betrifft andere Nebenleistungen, nicht die Kilometerentschädigung für Geschäftsfahrten. Das ist der entscheidende Unterschied. ([estv.admin.ch](https://www.estv.admin.ch/dam/de/sd-web/afP1GDFr8gE3/dbst-form-lohna-wegleitung-2026-de.pdf)) ## Worauf du achten musst Wenn die Entschädigung nach effektiv gefahrenen Geschäftskilometern abgerechnet wird, muss sie nachvollziehbar sein. Kritisch wird es nicht wegen der Höhe über CHF 1’000, sondern wenn der Ansatz zu hoch ist, private Fahrten mitvergütet werden oder die Zahlung faktisch eine versteckte Lohnkomponente ist. Dann kann der übersteigende oder nicht belegbare Teil als Lohn qualifizieren. Diese Einordnung folgt aus der Trennung zwischen Spesenersatz und Gehaltsnebenleistung in der Lohnausweis-Systematik. ([estv.admin.ch](https://www.estv.admin.ch/dam/de/sd-web/afP1GDFr8gE3/dbst-form-lohna-wegleitung-2026-de.pdf)) ## Der praktische Punkt Für den Lohnausweis musst du also keine „Obergrenze ab CHF 1’000“ einbauen. Maßgeblich ist vielmehr: - geschäftliche Kilometer sauber dokumentieren - den verwendeten Kilometeransatz im Spesenreglement festlegen - nur echten Aufwand vergüten - keine Vermischung mit pauschalen, nicht belegten Zulagen Gerade hier sind viele Online-Antworten zu ungenau: Nicht der Gesamtbetrag ist das Problem, sondern die fehlende Spesenqualität. ([estv.admin.ch](https://www.estv.admin.ch/de/lohnausweis-rentenbescheinigung)) Wenn ein genehmigtes Spesenreglement besteht, sollte dessen Kilometeransatz und Behandlung im Lohnausweis konsequent übernommen werden. Die ESTV verweist dafür auf die Wegleitungen und Mustervorlagen zum Spesenreglement auf der Seite zum [Lohnausweis / Rentenbescheinigung](https://www.estv.admin.ch/de/lohnausweis-rentenbescheinigung). ([estv.admin.ch](https://www.estv.admin.ch/de/lohnausweis-rentenbescheinigung))

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