Wichtige Punkte bei aussergerichtlicher Schuldensanierung durch Kauf von Verlustscheinen in der Schweiz?

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**Wichtigster Punkt: Der Kauf von Verlustscheinen ist in der Schweiz nur dann sinnvoll, wenn danach die Forderung rechtlich sauber erledigt ist; ohne klare Abtretung, Vergleichsvereinbarung und Löschungsregel kaufst du sonst im schlimmsten Fall nur ein neues Problem.** ([sem.admin.ch](https://www.sem.admin.ch/dam/bj/de/data/wirtschaft/schkg/musterformulare/form/36.pdf.download.pdf/36-d.pdf)) ## Worauf es wirklich ankommt Bei einer aussergerichtlichen Schuldensanierung geht es nicht nur darum, Verlustscheine „billig zurückzukaufen“. Entscheidend ist, dass mit jeder betroffenen Gläubigerseite verbindlich geregelt wird, **welcher Betrag die Schuld definitiv erledigt** und **was danach mit dem Verlustschein passiert**. Ein Verlustschein bleibt nämlich grundsätzlich eine durchsetzbare Forderung; sie verjährt erst 20 Jahre nach Ausstellung, gegenüber Erben spätestens ein Jahr nach Erbgang. Zudem fallen auf der Verlustscheinforderung zwar keine weiteren Zinsen mehr an, die Forderung selbst bleibt aber bestehen. ([sem.admin.ch](https://www.sem.admin.ch/dam/bj/de/data/wirtschaft/schkg/musterformulare/form/36.pdf.download.pdf/36-d.pdf)) ## Die kritischen Punkte beim Kauf von Verlustscheinen **1. Klären, wer heute überhaupt Gläubiger ist.** Verlustscheine werden oft an Inkassobüros oder Dritte abgetreten. Du musst vor einer Zahlung wissen, ob der Verhandlungspartner tatsächlich berechtigt ist, die Forderung einzuziehen oder zu übertragen. Sonst zahlst du womöglich an die falsche Stelle. **2. Nie zahlen ohne schriftlichen Vollvergleich.** Im Vertrag muss stehen, dass der vereinbarte Betrag **die Forderung vollständig und endgültig erledigt**. Formulierungen wie „Teilzahlung“ oder „Akonto“ sind gefährlich, weil dann ein Rest offenbleiben kann. **3. Genau regeln, was mit dem Verlustschein geschieht.** Nach Tilgung kann der Eintrag gelöscht werden. Praktisch heisst das: Im Vergleich sollte stehen, dass der Gläubiger den Verlustschein nach Zahlung an das zuständige Betreibungsamt einreicht bzw. die Erledigung bestätigt, damit der Registereintrag gelöscht werden kann. ([sem.admin.ch](https://www.sem.admin.ch/dam/bj/de/data/wirtschaft/schkg/musterformulare/form/36.pdf.download.pdf/36-d.pdf)) **4. Nicht nur Verlustscheine, sondern die ganze Schuldenlage erfassen.** Ein häufiger Fehler in oberflächlichen Ratgebern: Es wird nur auf einzelne Verlustscheine geschaut. Für eine tragfähige Sanierung musst du auch laufende Betreibungen, Steuern, Krankenkassenprämien, Unterhalt und neue offene Rechnungen einbeziehen. Sonst ist die Sanierung nach wenigen Monaten wieder gescheitert. ## Praktisch besonders wichtig **Der Preis allein ist nicht das Hauptthema.** Ein sehr tiefer Rückkaufbetrag klingt gut, ist aber zweitrangig. Wichtiger ist, dass der Vergleich **anfechtungsfest, eindeutig und vollständig** ist. Der Unterschied ist praktisch gross: - **schlechter Deal:** 10 % bezahlt, aber Restforderung bleibt unklar - **guter Deal:** 25 % bezahlt, dafür endgültige Erledigung und Registerbereinigung Gerade bei mehreren Gläubigern braucht es ausserdem Gleichbehandlung und einen realistischen Sanierungsplan. Gemeinnützige Fachstellen arbeiten dafür mit festen Richtlinien zur Teil- oder Schuldensanierung und auch zum Rückkauf von Verlustscheinen. ([schulden.ch](https://schulden.ch/wp-content/uploads/2021/09/sbs-richtlinien.pdf)) ## Meine klare Einschätzung Wenn Verlustscheine im Rahmen einer aussergerichtlichen Sanierung gekauft werden, sind die drei Kernfragen immer: **Wer ist berechtigt Was ist nach Zahlung definitiv erledigt Wie wird der Eintrag bereinigt?** Fehlt einer dieser Punkte, ist das Risiko hoch, dass trotz Zahlung später wieder betrieben wird oder der Schuldner die Bereinigung nicht nachweisen kann. Darum ist in der Schweiz bei solchen Vergleichen fast immer eine fachliche Begleitung durch eine Schuldenberatungsstelle sinnvoll. ([schulden.ch](https://schulden.ch/))

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