Die gesetzliche Rente ist in Deutschland nicht pauschal steuerfrei: Entscheidend ist, in welchem Jahr deine Rente begonnen hat, denn daraus ergibt sich dein fester steuerpflichtiger Anteil. (deutsche-...
Gibt es bei der Rente mit 63 eine Übergangsphase?
Antwort vom**Ja – die Übergangsphase läuft bereits seit 2014: Die abschlagsfreie „Rente mit 63“ wird nicht abrupt abgeschafft, sondern das Eintrittsalter steigt für die Jahrgänge 1953 bis 1963 schrittweise von 63 auf 65 Jahre; ab Jahrgang 1964 gilt dann 65 statt 63.** ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/A/altersgrenze.html)) Entscheidend ist: „Rente mit 63“ ist heute meist nur noch ein politischer Kurzname. Tatsächlich konnten nur die ersten begünstigten Jahrgänge mit genau 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 45 Versicherungsjahre erreicht haben. Für spätere Jahrgänge wurde die Grenze Monat für Monat angehoben. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rentenpaket_fragen_und_antworten.pdf?__blob=publicationFile&v=3)) ## Was das konkret bedeutet Wer **1964 oder später** geboren ist, kann diese abschlagsfreie Rente **nicht mehr mit 63**, sondern erst **mit 65 Jahren** bekommen – weiterhin nur als „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ mit 45 Versicherungsjahren. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html?https=1)) Ein praktischer Unterschied, den viele verwechseln: Mit **35 Versicherungsjahren** ist ein Rentenbeginn zwar weiter **ab 63** möglich, dann aber **mit dauerhaften Abschlägen**. Die abschlagsfreie Variante betrifft nur die 45-Jahres-Regel. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html?https=1)) ## Der eigentliche Punkt Eine neue Übergangsphase ist dafür derzeit nicht erkennbar. Die maßgebliche Übergangsregel existiert bereits im Gesetz und endet faktisch mit den Jahrgängen bis 1963; danach ist die Anhebung abgeschlossen. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/Studientexte/Rentenrecht/16_rente_wegen_alters.pdf?__blob=publicationFile&v=1)) Der häufigste Denkfehler ist deshalb: Viele fragen, ob die „Rente mit 63“ noch kommt oder noch eingeführt wird. Tatsächlich ist die Übergangsphase längst im Gang gewesen – und für jüngere Jahrgänge ist das Ergebnis schon fest: abschlagsfrei erst mit 65. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/A/altersgrenze.html))
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