Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

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Die Erbschaftssteuer in Deutschland wird auf das Vermögen erhoben, das eine Person nach dem Tod einer anderen Person erhält. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten: 1. **Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs** Zunächst wird der Wert des geerbten Vermögens festgestellt. Davon werden bestimmte Schulden und Nachlassverbindlichkeiten abgezogen. 2. **Anwendung von Freibeträgen** Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es unterschiedliche Freibeträge (§ 16 ErbStG): - Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 € - Kinder: 400.000 € - Enkel: 200.000 € - Andere Personen: 20.000 € 3. **Bestimmung der Steuerklasse** Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis: - Steuerklasse I: enge Verwandte (z.B. Ehegatten, Kinder) - Steuerklasse II: entferntere Verwandte - Steuerklasse III: alle anderen 4. **Berechnung des zu versteuernden Erwerbs** Vom Wert des Erbes wird der Freibetrag abgezogen. Das Ergebnis ist der zu versteuernde Erwerb. 5. **Anwendung des Steuersatzes** Der Steuersatz hängt von der Steuerklasse und der Höhe des zu versteuernden Erwerbs ab. Er liegt zwischen 7 % und 50 % (§ 19 ErbStG). **Beispiel:** Ein Kind erbt 500.000 € von einem Elternteil. - Freibetrag: 400.000 € - Zu versteuernder Erwerb: 100.000 € - Steuersatz (Steuerklasse I, bis 75.000 €: 7 %, bis 300.000 €: 11 %): Die ersten 75.000 € werden mit 7 %, die restlichen 25.000 € mit 11 % besteuert. **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium der Finanzen: Erbschaftsteuer](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Erbschaftsteuer/erbschaftsteuer.html) - [Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)](https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/) Die genaue Berechnung kann je nach Einzelfall variieren, insbesondere bei Immobilien oder Betriebsvermögen. Ein Steuerberater kann individuell beraten.

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