Ja, bei der Berechnung von Verzugszinsen musst du den vereinbarten Sicherheitseinbehalt abziehen. Verzugszinsen werden nur auf den tatsächlich fälligen und nicht gezahlten Betrag berechnet.... [mehr]
Ja, bei der Berechnung von Verzugszinsen musst du den vereinbarten Sicherheitseinbehalt abziehen. Verzugszinsen werden nur auf den tatsächlich fälligen und nicht gezahlten Betrag berechnet.... [mehr]