Ein gemeinsamer Verantwortlicher im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) liegt vor, wenn zwei oder mehr Parteien gemeinsam die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten festl... [mehr]
Ob ein Verantwortlicher (im Sinne der DSGVO: die Stelle, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet) direkt gegen einen Unterauftragnehmer (Subunternehmer des Auftragsverarbeiters) vorgehen kann, hängt von den vertraglichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht das direkte Vertragsverhältnis in der Regel zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter darf Unterauftragnehmer (Subunternehmer) nur mit vorheriger spezifischer oder allgemeiner Genehmigung des Verantwortlichen einsetzen (Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO). Der Auftragsverarbeiter muss mit dem Unterauftragnehmer einen Vertrag abschließen, der im Wesentlichen die gleichen Datenschutzpflichten enthält wie der Vertrag zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter. Direkte Ansprüche oder ein direktes Vorgehen des Verantwortlichen gegen den Unterauftragnehmer sind in der DSGVO nicht ausdrücklich vorgesehen. Der Verantwortliche hat in der Regel keine direkte vertragliche Beziehung zum Unterauftragnehmer, sondern nur zum Auftragsverarbeiter. Im Falle eines Datenschutzverstoßes muss sich der Verantwortliche daher in der Regel zunächst an den Auftragsverarbeiter wenden, der wiederum gegenüber seinem Unterauftragnehmer regressieren kann. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Vertrag zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter ausdrücklich ein solches Direktanspruchsrecht vorsieht oder wenn der Unterauftragnehmer sich ausdrücklich gegenüber dem Verantwortlichen verpflichtet hat (z.B. durch einen sogenannten Vertrag zugunsten Dritter). Zusammengefasst: - Grundsätzlich kann der Verantwortliche nicht direkt gegen den Unterauftragnehmer vorgehen. - Ein direktes Vorgehen ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Weitere Informationen zur DSGVO und den Rollen findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/) oder auf der [Seite der Europäischen Kommission](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_de).
Ein gemeinsamer Verantwortlicher im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) liegt vor, wenn zwei oder mehr Parteien gemeinsam die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten festl... [mehr]
Ein Auftragsverarbeiter bleibt grundsätzlich Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts, auch wenn er einen Unterauftragnehmer einsetzt. Der Auftragsverarbeiter handelt im Auftrag des Verant... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht keine direkten Verbote für Verantwort vor, sondern legt vielmehr Anforderungen und Pflichten fest, die diese einhalten müssen, um den Schutz per... [mehr]
Ob ein Whistleblower-Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist. **Grundsätzliches:** Ei... [mehr]
Eine Datenverarbeitung im öffentlichen Dienst ist nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtmäßig, wenn mindestens eine der in Art. 6 Abs. 1 DSGVO genannten Bedingungen erf&uum... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Einwilligung der Kunden im Maklerbüro insbesondere in folgenden Fällen und nach bestimmten Vorschriften erforderlich: **1. Artikel 6 DSG... [mehr]
Nachweise über die Bearbeitung von Anfragen auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung nach DSGVO werden in der Regel durch eine sorgfältige Dokumentation geführt. Die DSGVO verpflic... [mehr]
Ein DSGVO-Ordner dient dazu, bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden nachzuweisen, dass die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Folgende Dokumente und Nac... [mehr]
Ja, das ist möglich und rechtlich zulässig. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat jede betroffene Person das Recht auf Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten... [mehr]
Ja, auch Verarbeitungstätigkeiten, die nur gelegentlich oder alle paar Jahre durchgeführt werden, müssen im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO... [mehr]