Ein Auftragsverarbeiter bleibt grundsätzlich Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts, auch wenn er einen Unterauftragnehmer einsetzt. Der Auftragsverarbeiter handelt im Auftrag des Verant... [mehr]
Ob ein Verantwortlicher (im Sinne der DSGVO: die Stelle, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet) direkt gegen einen Unterauftragnehmer (Subunternehmer des Auftragsverarbeiters) vorgehen kann, hängt von den vertraglichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht das direkte Vertragsverhältnis in der Regel zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter darf Unterauftragnehmer (Subunternehmer) nur mit vorheriger spezifischer oder allgemeiner Genehmigung des Verantwortlichen einsetzen (Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO). Der Auftragsverarbeiter muss mit dem Unterauftragnehmer einen Vertrag abschließen, der im Wesentlichen die gleichen Datenschutzpflichten enthält wie der Vertrag zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter. Direkte Ansprüche oder ein direktes Vorgehen des Verantwortlichen gegen den Unterauftragnehmer sind in der DSGVO nicht ausdrücklich vorgesehen. Der Verantwortliche hat in der Regel keine direkte vertragliche Beziehung zum Unterauftragnehmer, sondern nur zum Auftragsverarbeiter. Im Falle eines Datenschutzverstoßes muss sich der Verantwortliche daher in der Regel zunächst an den Auftragsverarbeiter wenden, der wiederum gegenüber seinem Unterauftragnehmer regressieren kann. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Vertrag zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter ausdrücklich ein solches Direktanspruchsrecht vorsieht oder wenn der Unterauftragnehmer sich ausdrücklich gegenüber dem Verantwortlichen verpflichtet hat (z.B. durch einen sogenannten Vertrag zugunsten Dritter). Zusammengefasst: - Grundsätzlich kann der Verantwortliche nicht direkt gegen den Unterauftragnehmer vorgehen. - Ein direktes Vorgehen ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Weitere Informationen zur DSGVO und den Rollen findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/) oder auf der [Seite der Europäischen Kommission](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_de).
Ein Auftragsverarbeiter bleibt grundsätzlich Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts, auch wenn er einen Unterauftragnehmer einsetzt. Der Auftragsverarbeiter handelt im Auftrag des Verant... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht keine direkten Verbote für Verantwort vor, sondern legt vielmehr Anforderungen und Pflichten fest, die diese einhalten müssen, um den Schutz per... [mehr]
Hier sind einige einfache Ja/Nein-Fragen zum DSGVO-Datenlebenszyklus: 1. Werden personenbezogene Daten erhoben? 2. Werden die betroffenen Personen über die Datenerhebung informiert? 3. Gibt es e... [mehr]
Der besondere Schutz von Gesundheitsdaten ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in **Artikel 9** geregelt. Dort werden „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ aufgefüh... [mehr]
Ob Distributoren als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten, hängt von ihrer konkreten Rolle und den verarbeiteten Daten ab. **Definitionen nach DSGVO:** - *... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann ein immaterieller Schaden grundsätzlich ersatzfähig sein. Artikel 82 DSGVO sieht vor, dass jede Person, der wegen eines Verstoßes gege... [mehr]
Nach Artikel 7 der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) hat eine betroffene Person nach Abgabe ihrer Einwilligung insbesondere folgende Rechte: 1. **Widerrufsrecht**: Die betroffene Person hat das Rec... [mehr]
**Datenschutzhinweis gemäß Art. 14 DSGVO für postalische Werbung bei gekauften Adressen** Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen unserer Werbemaßnahmen haben wir Ihre Adressd... [mehr]
Nach Art. 14 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) muss die betroffene Person informiert werden, wenn personenbezogene Daten nicht direkt bei ihr erhoben werden. Zu den erforderlichen Informationen geh&... [mehr]
In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezeichnet der Begriff „Ort“ im Zusammenhang mit einem Datensatz in der Regel den geografischen Standort, der in personenbezogenen Daten gespeich... [mehr]