Ein Auftragsverarbeiter bleibt grundsätzlich Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts, auch wenn er einen Unterauftragnehmer einsetzt. Der Auftragsverarbeiter handelt im Auftrag des Verant... [mehr]
Ob ein Verantwortlicher (im Sinne der DSGVO: die Stelle, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet) direkt gegen einen Unterauftragnehmer (Subunternehmer des Auftragsverarbeiters) vorgehen kann, hängt von den vertraglichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht das direkte Vertragsverhältnis in der Regel zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter darf Unterauftragnehmer (Subunternehmer) nur mit vorheriger spezifischer oder allgemeiner Genehmigung des Verantwortlichen einsetzen (Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO). Der Auftragsverarbeiter muss mit dem Unterauftragnehmer einen Vertrag abschließen, der im Wesentlichen die gleichen Datenschutzpflichten enthält wie der Vertrag zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter. Direkte Ansprüche oder ein direktes Vorgehen des Verantwortlichen gegen den Unterauftragnehmer sind in der DSGVO nicht ausdrücklich vorgesehen. Der Verantwortliche hat in der Regel keine direkte vertragliche Beziehung zum Unterauftragnehmer, sondern nur zum Auftragsverarbeiter. Im Falle eines Datenschutzverstoßes muss sich der Verantwortliche daher in der Regel zunächst an den Auftragsverarbeiter wenden, der wiederum gegenüber seinem Unterauftragnehmer regressieren kann. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Vertrag zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter ausdrücklich ein solches Direktanspruchsrecht vorsieht oder wenn der Unterauftragnehmer sich ausdrücklich gegenüber dem Verantwortlichen verpflichtet hat (z.B. durch einen sogenannten Vertrag zugunsten Dritter). Zusammengefasst: - Grundsätzlich kann der Verantwortliche nicht direkt gegen den Unterauftragnehmer vorgehen. - Ein direktes Vorgehen ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Weitere Informationen zur DSGVO und den Rollen findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/) oder auf der [Seite der Europäischen Kommission](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_de).
Ein Auftragsverarbeiter bleibt grundsätzlich Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts, auch wenn er einen Unterauftragnehmer einsetzt. Der Auftragsverarbeiter handelt im Auftrag des Verant... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht keine direkten Verbote für Verantwort vor, sondern legt vielmehr Anforderungen und Pflichten fest, die diese einhalten müssen, um den Schutz per... [mehr]
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für Unternehmen in der EU unabhängig davon, wo die betroffene Person lebt oder ihren gewöhnlich... [mehr]
Ob eine Dienstleistung mit Telefonnummernvalidierung eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist und we... [mehr]
Ja, E-Mail ist im datenschutzrechtlichen Sinne eine Verarbeitungstätigkeit. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist jede Tätigkeit, bei der personenbezogene Daten erhoben, gespeiche... [mehr]
Das Trennkriterium für eine Verarbeitungstätigkeit nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich darauf, wie einzelne Verarbeitungsvorgänge voneinander abgegrenzt werden, um... [mehr]
Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich der Begriff „gleichartige Verarbeitungszwecke“ auf IT-Prozesse, die personenbezogene Daten zu ähnlichen oder identischen Zielen v... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Art. 6 Abs. 1 sechs zentrale Rechtsgrundlagen für die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Eine Verarbeitung ist nur da... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nennt verschiedene Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, legt aber keine abschließende Liste fest. Grundsätzlich versteht die DSGVO unter... [mehr]
Hier ist eine Checkliste, was Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz beachten sollten, um DSGVO-konform zu arbeiten: **Checkliste: DSGVO-konformes Arbeiten am Arbeitsplatz** 1. **Vertraulichkeit wahren**... [mehr]