Ja, bei der Durchführung eines Gewinnspiels unter neuen Newsletter-Abonnenten gibt es datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Grundsätzlich ist es zulässig, ein Gewinnspiel mit der A... [mehr]
Für soziale Netzwerke sind mehrere Rechtsgrundlagen des Datenschutzes von Bedeutung, insbesondere: 1. **Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO)**: Diese EU-Verordnung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten und legt die Rechte der betroffenen Personen fest. Wichtige Aspekte sind die Einwilligung zur Datenverarbeitung, das Recht auf Auskunft, das Recht auf Löschung und das Recht auf Datenübertragbarkeit. 2. **Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)**: In Deutschland ergänzt das BDSG die DSGVO und enthält spezifische Regelungen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten in nationalen Kontexten relevant sind. 3. **Telemediengesetz (TMG)**: Dieses Gesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Telemedien, einschließlich sozialer Netzwerke, und enthält Bestimmungen zur Verantwortlichkeit und zu Informationspflichten. 4. **ePrivacy-Verordnung**: Diese noch in der Diskussion befindliche Verordnung wird voraussichtlich spezifische Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation, einschließlich Cookies und Tracking, enthalten. 5. **Nationale Datenschutzgesetze**: In verschiedenen Ländern können zusätzliche nationale Gesetze gelten, die spezifische Anforderungen an soziale Netzwerke stellen. Diese Rechtsgrundlagen sind entscheidend, um den Schutz der Privatsphäre der Nutzer zu gewährleisten und rechtliche Risiken für die Betreiber sozialer Netzwerke zu minimieren.
Ja, bei der Durchführung eines Gewinnspiels unter neuen Newsletter-Abonnenten gibt es datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Grundsätzlich ist es zulässig, ein Gewinnspiel mit der A... [mehr]
Im Kontext Datenschutz steht „TOM“ für **Technische und Organisatorische Maßnahmen**. Diese Maßnahmen sind im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erforderlich,... [mehr]
Ob eine dauerhafte Aufzeichnung von CCTV-Kameras in einem Unternehmen von Mitternacht bis zum Morgen zulässig ist, hängt maßgeblich von den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS... [mehr]
Background Screenings – also Überprüfungen von Bewerbern oder Mitarbeitern auf bestimmte persönliche oder berufliche Informationen – sind in Deutschland grundsätzlich z... [mehr]
CV Parsing, also das automatisierte Auslesen und Verarbeiten von Lebensläufen (Curricula Vitae), ist grundsätzlich datenschutzrechtlich zulässig – allerdings nur unter bestimmten... [mehr]
Eine Verarbeitungstätigkeit nach DSGVO bezeichnet jeden Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Hilfe automatisier... [mehr]
FamilyWall und WhatsApp unterscheiden sich deutlich in ihren Ansätzen zum Datenschutz, da sie unterschiedliche Zielgruppen und Funktionen haben. Hier ein Vergleich der wichtigsten Datenschutzaspe... [mehr]
Ja, das Aussehen des Penis oder anderer intimer Körperteile fällt unter den Datenschutz, insbesondere unter den Schutz der Privatsphäre und der sogenannten besonderen Kategorien persone... [mehr]
Ja, das Aussehen des Penis oder anderer intimer Körperteile fällt unter besonders schützenswerte personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzes, insbesondere nach der Datenschutz-Gru... [mehr]
Die „drei Urteile von Schrems“ beziehen sich auf drei bedeutende Gerichtsentscheidungen, die der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems gegen den Datentransfer zwi... [mehr]