Ja, die Erstellung einer Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) kann bei der Nutzung von WhatsApp notwendig sein, insbesondere wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten ein hohes Risiko für... [mehr]
FamilyWall und WhatsApp unterscheiden sich deutlich in ihren Ansätzen zum Datenschutz, da sie unterschiedliche Zielgruppen und Funktionen haben. Hier ein Vergleich der wichtigsten Datenschutzaspekte beider Dienste: **FamilyWall:** - FamilyWall ist eine App für Familienorganisation (Kalender, Aufgaben, Fotos, Standortfreigabe). - Die Daten werden laut Anbieter auf Servern in der EU gespeichert ([Quelle](https://familywall.com/privacy-policy/)). - FamilyWall gibt an, personenbezogene Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben. - Die App bietet keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Nachrichten oder geteilte Inhalte. - Es werden nur die für die Funktionalität notwendigen Daten erhoben. - Die Datenschutzrichtlinie ist übersichtlich und legt Wert auf Transparenz. **WhatsApp:** - WhatsApp ist ein Messenger-Dienst von Meta (Facebook). - Nachrichten und Anrufe sind standardmäßig Ende-zu-Ende-verschlüsselt ([Quelle](https://www.whatsapp.com/security/)). - WhatsApp erhebt Metadaten (z.B. wer mit wem wann kommuniziert) und teilt diese mit anderen Meta-Unternehmen ([Quelle](https://www.whatsapp.com/legal/privacy-policy-eea)). - Die Server können außerhalb der EU stehen. - WhatsApp steht wegen der Datenweitergabe an Meta/Facebook regelmäßig in der Kritik von Datenschützern. **Fazit:** - FamilyWall speichert Daten in der EU und gibt sie laut eigener Aussage nicht an Dritte weiter, bietet aber keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. - WhatsApp bietet starke Verschlüsselung für Inhalte, teilt aber Metadaten mit Meta und speichert Daten auch außerhalb der EU. **Datenschutztechnisch** ist FamilyWall für Familien, die Wert auf Datenspeicherung in der EU und weniger Datenweitergabe legen, oft die bessere Wahl. Wer jedoch maximale Vertraulichkeit der Kommunikation (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) sucht, ist bei WhatsApp besser aufgehoben – muss aber die Datenweitergabe an Meta in Kauf nehmen. Weitere Informationen: - [FamilyWall Datenschutzrichtlinie](https://familywall.com/privacy-policy/) - [WhatsApp Datenschutzrichtlinie (EU)](https://www.whatsapp.com/legal/privacy-policy-eea)
Ja, die Erstellung einer Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) kann bei der Nutzung von WhatsApp notwendig sein, insbesondere wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten ein hohes Risiko für... [mehr]
Ja, bei der Durchführung eines Gewinnspiels unter neuen Newsletter-Abonnenten gibt es datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Grundsätzlich ist es zulässig, ein Gewinnspiel mit der A... [mehr]
Im Kontext Datenschutz steht „TOM“ für **Technische und Organisatorische Maßnahmen**. Diese Maßnahmen sind im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erforderlich,... [mehr]
Ob eine dauerhafte Aufzeichnung von CCTV-Kameras in einem Unternehmen von Mitternacht bis zum Morgen zulässig ist, hängt maßgeblich von den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS... [mehr]
Background Screenings – also Überprüfungen von Bewerbern oder Mitarbeitern auf bestimmte persönliche oder berufliche Informationen – sind in Deutschland grundsätzlich z... [mehr]
CV Parsing, also das automatisierte Auslesen und Verarbeiten von Lebensläufen (Curricula Vitae), ist grundsätzlich datenschutzrechtlich zulässig – allerdings nur unter bestimmten... [mehr]
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Ja, das Aussehen des Penis oder anderer intimer Körperteile fällt unter den Datenschutz, insbesondere unter den Schutz der Privatsphäre und der sogenannten besonderen Kategorien persone... [mehr]
Ja, das Aussehen des Penis oder anderer intimer Körperteile fällt unter besonders schützenswerte personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzes, insbesondere nach der Datenschutz-Gru... [mehr]
Die „drei Urteile von Schrems“ beziehen sich auf drei bedeutende Gerichtsentscheidungen, die der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems gegen den Datentransfer zwi... [mehr]