Die azrecorder App (auch bekannt als AZ Screen Recorder) ist eine beliebte Anwendung zum Aufzeichnen von Bildschirminhalten auf Android-Geräten. Beim Thema Datenschutz gibt es einige wichtige Pun... [mehr]
Ja, bei der Durchführung eines Gewinnspiels unter neuen Newsletter-Abonnenten gibt es datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Grundsätzlich ist es zulässig, ein Gewinnspiel mit der Anmeldung zu einem Newsletter zu verknüpfen, solange die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Die wichtigsten Punkte sind: 1. **Transparenz und Information**: Die Teilnehmer müssen klar und verständlich darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden. Dies sollte in einer Datenschutzerklärung geschehen. 2. **Einwilligung**: Für den Versand des Newsletters ist eine ausdrückliche, informierte Einwilligung der Teilnehmer erforderlich (z. B. durch ein Double-Opt-In-Verfahren). 3. **Keine Kopplung von Einwilligungen**: Die Teilnahme am Gewinnspiel darf nicht an die Einwilligung zu weiteren, nicht erforderlichen Datenverarbeitungen gekoppelt werden. Die Einwilligung zum Newsletter muss freiwillig erfolgen und darf nicht Bedingung für die Teilnahme am Gewinnspiel sein, wenn der Newsletter nicht zwingend für die Teilnahme erforderlich ist. 4. **Zweckbindung**: Die erhobenen Daten dürfen nur für die angegebenen Zwecke (z. B. Versand des Newsletters, Durchführung des Gewinnspiels) verwendet werden. 5. **Löschung der Daten**: Nach Abschluss des Gewinnspiels und ggf. nach Abmeldung vom Newsletter müssen die Daten gelöscht werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. **Fazit:** Ein Gewinnspiel unter neuen Newsletter-Abonnenten ist datenschutzrechtlich möglich, wenn die genannten Vorgaben eingehalten werden. Es empfiehlt sich, die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung entsprechend anzupassen und transparent zu kommunizieren. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/) oder beim [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/). Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine allgemeine Information. Im Zweifel sollte ein Datenschutzexperte oder Rechtsanwalt konsultiert werden.
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Ob die Inanspruchnahme von Leistungen, bei denen ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann, eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar... [mehr]
Die Teilnahme eines Interimmanagers an einem Bewerbungsgespräch ist aus datenschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nach der D... [mehr]
Ob die Desinfektion, der Transport und die Datenlöschung von medizintechnischen Geräten nach einer Entleihe als Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, h&... [mehr]
Ob die Desinfektion und der Transport von medizintechnischen Geräten nach einer Entleihe als Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO gilt, hängt davon ab, ob und in welchem Umfang personenbe... [mehr]
Um QR-Codes datenschutzkonform für eine Behörde zu generieren, sollten folgende Punkte beachtet werden: 1. **Keine sensiblen Daten im QR-Code speichern:** Im QR-Code sollten keine pers... [mehr]
Allgemeine Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM) geben Auskunft darüber, wie ein Unternehmen den Schutz personenbezogener Daten sicherstellt. Sie sind ein zentraler Bestandteil de... [mehr]
Ja, die Staatsangehörigkeit gilt als ein besonderes personenbezogenes Datum im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO sind besondere Kategorien personenbezogener... [mehr]
Für das Jahr 2026 sollten Datenschutzstrategien einer Datenschutzabteilung sowohl aktuelle als auch absehbare technologische, rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigen.... [mehr]
Ob eine Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO (§ 28 DSGVO) vorliegt, hängt davon ab, in welcher Rolle die externe Vertriebsagentur die personenbezogenen Daten verarbeitet: **Auftragsverar... [mehr]