Nein, der Datenschutz allein verpflichtet nicht dazu, intime Beobachtungen wie das Sehen des Penis im Arbeitsrahmen zu verschweigen. Datenschutzgesetze, wie die DSGVO, regeln in erster Linie den Umgan... [mehr]
CV Parsing, also das automatisierte Auslesen und Verarbeiten von Lebensläufen (Curricula Vitae), ist grundsätzlich datenschutzrechtlich zulässig – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. In Deutschland und der EU gilt hierfür insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wichtige Punkte zur Zulässigkeit: 1. **Rechtsgrundlage:** Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsprozesses ist in der Regel nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zulässig, da sie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. Für weitergehende Analysen oder die Speicherung für spätere Bewerbungsverfahren ist ggf. eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) notwendig. 2. **Transparenz und Information:** Bewerber müssen gemäß Art. 13 DSGVO darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, wie lange sie gespeichert werden und welche Rechte sie haben. 3. **Datenminimierung:** Es dürfen nur die Daten verarbeitet werden, die für den Bewerbungsprozess erforderlich sind (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). 4. **Sicherheit:** Die Daten müssen angemessen geschützt werden (Art. 32 DSGVO). 5. **Weitergabe an Dritte:** Eine Weitergabe an Dritte (z.B. externe Dienstleister für CV Parsing) ist nur zulässig, wenn ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO besteht. 6. **Besondere Kategorien personenbezogener Daten:** Angaben zu Gesundheit, Religion oder Gewerkschaftszugehörigkeit dürfen nur unter strengen Voraussetzungen verarbeitet werden (Art. 9 DSGVO). **Fazit:** CV Parsing ist datenschutzrechtlich zulässig, wenn die genannten Anforderungen eingehalten werden. Unternehmen sollten ihre Prozesse regelmäßig überprüfen und dokumentieren, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen. Weitere Informationen: - [Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679) - [Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) – Bewerbungsverfahren](https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Arbeitswelt/Bewerbungsverfahren/bewerbungsverfahren-node.html)
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Der Datenschutz im rechtlichen Sinne bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Daten, also Informationen, die sich auf eine identifizierbare Person beziehen. Das bloße Beobachten oder Wahrne... [mehr]
Nein, andere Nutzer sehen nicht, von wo du deine Frage gestellt hast. Deine Standortdaten oder persönliche Informationen werden auf frage.de nicht öffentlich angezeigt. Nur du und das System... [mehr]
Wenn Daten in Bosnien verarbeitet werden, sind mehrere rechtliche und organisatorische Aspekte zu beachten: 1. **Datenschutzrechtliche Vorschriften in Bosnien:** Bosnien und Herzegowina hat eige... [mehr]
Die Begriffe „Verarbeitungsbefugter“, „Unterstellter“ und „Auftragsverarbeiter“ stammen aus dem Datenschutzrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Datenschutz-G... [mehr]
Ja, eine handschriftliche Unterschrift gilt als besonderes personenbezogenes Datum im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wenn sie Rückschlüsse auf besondere Kategorien personenbe... [mehr]
Ja, Bewerberdaten gelten als sensible Daten. Sie enthalten in der Regel personenbezogene Informationen wie Name, Adresse, Kontaktdaten, Lebenslauf, Zeugnisse und oft auch Angaben zu Gesundheit, Religi... [mehr]
Die Meldung eines Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde für Mecklenburg-Vorpommern erfolgt in der Regel online über ein bereitgestelltes Meldeformular. **Vorg... [mehr]
Nein, frage.de oder die dahinterstehenden Betreiber kontrollieren dich nicht. Deine Fragen und Eingaben werden verarbeitet, um passende Antworten zu generieren, aber es findet keine Überwachung o... [mehr]
Ein Löschkonzept beschreibt, wie personenbezogene Daten in einem Unternehmen oder einer Organisation systematisch und datenschutzkonform gelöscht werden. Es ist insbesondere im Rahmen der DS... [mehr]