Gehört das Aussehen des Penis zum Datenschutz, wenn er gesehen wird?

Antwort

Ja, das Aussehen des Penis oder anderer intimer Körperteile fällt unter den Datenschutz, insbesondere unter den Schutz der Privatsphäre und der sogenannten besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bilder oder Informationen über das Aussehen intimer Körperteile sind besonders sensibel und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person nicht erhoben, gespeichert oder weitergegeben werden. Das gilt sowohl für Fotos als auch für Beschreibungen, die Rückschlüsse auf eine bestimmte Person zulassen. Weitere Informationen zum Datenschutz findest du z.B. auf der Seite des [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/).

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