Fällt das Aussehen des Penis unter den Datenschutz, wenn er gesehen wird?

Antwort

Ja, das Aussehen des Penis oder anderer intimer Körperteile fällt unter besonders schützenswerte personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzes, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bilder oder Informationen über das Aussehen solcher Körperteile sind sensible Daten, die nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet oder weitergegeben werden dürfen. Das unbefugte Ansehen, Speichern oder Weitergeben solcher Informationen stellt einen Verstoß gegen den Datenschutz und gegebenenfalls auch gegen andere Gesetze (z. B. Strafrecht) dar.

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