Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für Unternehmen in der EU unabhängig davon, wo die betroffene Person lebt oder ihren gewöhnlich... [mehr]
Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich der Begriff „gleichartige Verarbeitungszwecke“ auf IT-Prozesse, die personenbezogene Daten zu ähnlichen oder identischen Zielen verarbeiten. Die DSGVO selbst definiert den Begriff nicht explizit, aber in der Praxis und im Kontext von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) oder Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 DSGVO) wird er verwendet, um Prozesse zu gruppieren, die vergleichbare Zwecke verfolgen. Beispiele für IT-Prozesse mit gleichartigen Verarbeitungszwecken sind: 1. **Personalverwaltung** - Lohn- und Gehaltsabrechnung - Verwaltung von Urlaubsanträgen - Zeiterfassung Alle diese Prozesse dienen der Verwaltung von Beschäftigten. 2. **Kundenmanagement (CRM)** - Verwaltung von Kundendaten - Versand von Newslettern - Bearbeitung von Kundenanfragen Diese Prozesse verfolgen das Ziel der Kundenbetreuung und -kommunikation. 3. **Bewerbermanagement** - Erfassung und Verwaltung von Bewerberdaten - Kommunikation mit Bewerbern - Durchführung von Bewerbungsgesprächen (z. B. per Videokonferenz) Sie dienen alle der Auswahl und Einstellung neuer Mitarbeiter. 4. **IT-Support** - Bearbeitung von Support-Tickets - Verwaltung von Benutzerkonten - Protokollierung von IT-Zugriffen Diese Prozesse unterstützen den Betrieb und die Sicherheit der IT-Infrastruktur. **Wichtig:** Gleichartige Verarbeitungszwecke bedeuten, dass die Datenverarbeitung auf denselben oder sehr ähnlichen rechtlichen Grundlagen und zu vergleichbaren Zielen erfolgt. Das ist z. B. relevant, wenn mehrere Verarbeitungstätigkeiten im Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO zusammengefasst werden können. **Weitere Informationen:** - [DSGVO Art. 30 – Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten](https://dsgvo-gesetz.de/art-30-dsgvo/) - [DSGVO Art. 35 – Datenschutz-Folgenabschätzung](https://dsgvo-gesetz.de/art-35-dsgvo/) Zusammengefasst: IT-Prozesse haben gleichartige Verarbeitungszwecke laut DSGVO, wenn sie personenbezogene Daten zu vergleichbaren Zielen und auf ähnlicher Rechtsgrundlage verarbeiten, wie z. B. Prozesse der Personalverwaltung, des Kundenmanagements oder des Bewerbermanagements.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für Unternehmen in der EU unabhängig davon, wo die betroffene Person lebt oder ihren gewöhnlich... [mehr]
Ob eine Dienstleistung mit Telefonnummernvalidierung eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist und we... [mehr]
Ja, E-Mail ist im datenschutzrechtlichen Sinne eine Verarbeitungstätigkeit. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist jede Tätigkeit, bei der personenbezogene Daten erhoben, gespeiche... [mehr]
Das Trennkriterium für eine Verarbeitungstätigkeit nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich darauf, wie einzelne Verarbeitungsvorgänge voneinander abgegrenzt werden, um... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Art. 6 Abs. 1 sechs zentrale Rechtsgrundlagen für die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Eine Verarbeitung ist nur da... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nennt verschiedene Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, legt aber keine abschließende Liste fest. Grundsätzlich versteht die DSGVO unter... [mehr]
Hier ist eine Checkliste, was Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz beachten sollten, um DSGVO-konform zu arbeiten: **Checkliste: DSGVO-konformes Arbeiten am Arbeitsplatz** 1. **Vertraulichkeit wahren**... [mehr]
Nein, ein Verfahrensverzeichnis und ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten nach DSGVO sind nicht exakt das Gleiche, werden aber oft synonym verwendet. **Hintergrund:** - Das „Verfa... [mehr]
Ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist ein zentrales Dokumentationsinstrument für Unternehmen und Organisationen, die personenbez... [mehr]
Ein Auskunftsverlangen nach Art. 15 DSGVO ist grundsätzlich zulässig, wenn es sich um personenbezogene Daten handelt, die das Unternehmen über die betroffene Person verarbeitet. Dazu z&... [mehr]