Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für Unternehmen in der EU unabhängig davon, wo die betroffene Person lebt oder ihren gewöhnlich... [mehr]
Ein Auskunftsverlangen nach Art. 15 DSGVO ist grundsätzlich zulässig, wenn es sich um personenbezogene Daten handelt, die das Unternehmen über die betroffene Person verarbeitet. Dazu zählen auch Protokolldaten wie Loginvorgänge mit Zeitstempel, IP-Adressen und ggf. Gerätekennungen, sofern diese Daten einer Person zugeordnet werden können. **Wichtige Punkte:** - **Personenbezug:** Die Daten (Loginzeiten, IP-Adressen, Gerätekennungen) müssen eindeutig der anfragenden Person zugeordnet werden können. Ist das der Fall, handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. - **Umfang der Auskunft:** Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten, einschließlich der Verarbeitungszwecke, Kategorien, Empfänger, Speicherdauer etc. - **Grenzen:** Die Auskunft darf nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigen (Art. 15 Abs. 4 DSGVO). Außerdem kann die Auskunft verweigert oder eingeschränkt werden, wenn dies z.B. Geschäftsgeheimnisse oder Rechte Dritter gefährden würde. - **Technische Umsetzbarkeit:** Die Auskunft muss in einer verständlichen Form erfolgen. Es besteht keine Pflicht, Daten zu generieren, die nicht vorliegen. **Fazit:** Fordert ein Kunde nach Art. 15 DSGVO Auskunft über alle seine Loginvorgänge mit Zeitstempel, IP-Adressen und Gerätekennungen, ist dies zulässig, sofern diese Daten tatsächlich gespeichert und der Person zugeordnet sind. Das Unternehmen ist verpflichtet, diese Daten im Rahmen der Auskunft bereitzustellen. Weitere Informationen: - [Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht der betroffenen Person](https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/) - [Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe Auskunftsrecht](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20220126_oh_auskunftsrecht.pdf)
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für Unternehmen in der EU unabhängig davon, wo die betroffene Person lebt oder ihren gewöhnlich... [mehr]
Ob ein Whistleblower-Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist. **Grundsätzliches:** Ei... [mehr]
Eine Datenverarbeitung im öffentlichen Dienst ist nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtmäßig, wenn mindestens eine der in Art. 6 Abs. 1 DSGVO genannten Bedingungen erf&uum... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Einwilligung der Kunden im Maklerbüro insbesondere in folgenden Fällen und nach bestimmten Vorschriften erforderlich: **1. Artikel 6 DSG... [mehr]
Nachweise über die Bearbeitung von Anfragen auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung nach DSGVO werden in der Regel durch eine sorgfältige Dokumentation geführt. Die DSGVO verpflic... [mehr]
Ein DSGVO-Ordner dient dazu, bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden nachzuweisen, dass die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Folgende Dokumente und Nac... [mehr]
Ja, das ist möglich und rechtlich zulässig. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat jede betroffene Person das Recht auf Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten... [mehr]
Ja, auch Verarbeitungstätigkeiten, die nur gelegentlich oder alle paar Jahre durchgeführt werden, müssen im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO... [mehr]
Nach Art. 30 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) müssen grundsätzlich alle Verarbeitungstätigkeiten, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, in das sogenannte Verzeichnis v... [mehr]
Der Begriff „Verarbeitung“ im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist in Art. 4 Nr. 2 DSGVO definiert. Verarbeitung bezeichnet jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren... [mehr]