Ist E-Mail eine Verarbeitungstätigkeit?

Antwort

Ja, E-Mail ist im datenschutzrechtlichen Sinne eine Verarbeitungstätigkeit. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist jede Tätigkeit, bei der personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, übermittelt oder anderweitig verarbeitet werden, eine Verarbeitungstätigkeit. Da beim Versenden, Empfangen und Speichern von E-Mails häufig personenbezogene Daten verarbeitet werden (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Inhalte), gilt E-Mail-Kommunikation als Verarbeitungstätigkeit und muss entsprechend im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert werden.

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