Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Einwilligung der Kunden im Maklerbüro insbesondere in folgenden Fällen und nach bestimmten Vorschriften erforderlich: **1. Artikel 6 DSG... [mehr]
Ja, grundsätzlich ist es möglich, in eine geringere Datensicherheit oder einen weitergehenden Umgang mit personenbezogenen Daten einzuwilligen – vorausgesetzt, die Einwilligung erfolgt freiwillig, informiert, spezifisch und eindeutig. Das bedeutet: - **Freiwilligkeit:** Die betroffene Person darf nicht unter Druck gesetzt werden. - **Informiertheit:** Es muss klar und verständlich erklärt werden, was mit den Daten (z.B. Fotos) passiert, wer sie sehen kann und welche Risiken bestehen. - **Spezifisch:** Die Einwilligung muss sich auf einen bestimmten Zweck beziehen. - **Eindeutigkeit:** Die Zustimmung muss aktiv erfolgen (z.B. durch Ankreuzen eines Kästchens). Gerade bei Fotos ist zu beachten, dass sie als besonders schützenswerte personenbezogene Daten gelten können. Wenn du explizit darauf hinweist, dass die eigenen Fotos und die anderer Personen sichtbar sind, und die betroffenen Personen dem ausdrücklich zustimmen, ist das datenschutzrechtlich grundsätzlich zulässig. Wichtig: Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Außerdem dürfen keine gesetzlichen Verbote entgegenstehen (z.B. Jugendschutz, besondere Schutzbedürftigkeit). Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/) oder beim [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/). Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine allgemeine Information. Bei konkreten Fällen empfiehlt sich die Rücksprache mit einer fachkundigen Stelle oder einem Datenschutzbeauftragten.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Einwilligung der Kunden im Maklerbüro insbesondere in folgenden Fällen und nach bestimmten Vorschriften erforderlich: **1. Artikel 6 DSG... [mehr]
Hier ist eine Checkliste, was Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz beachten sollten, um DSGVO-konform zu arbeiten: **Checkliste: DSGVO-konformes Arbeiten am Arbeitsplatz** 1. **Vertraulichkeit wahren**... [mehr]
Der Download eines Whitepapers gegen die Einwilligung in einen Newsletter ist grundsätzlich **zulässig**, aber es gibt dabei wichtige rechtliche Vorgaben zu beachten, insbesondere nach der D... [mehr]
Nach Artikel 7 der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) hat eine betroffene Person nach Abgabe ihrer Einwilligung insbesondere folgende Rechte: 1. **Widerrufsrecht**: Die betroffene Person hat das Rec... [mehr]
Das Einverständnis mit der Weitergabe deiner Daten an TCF-Anbieter bedeutet, dass du zustimmst, dass bestimmte personenbezogene Daten (wie z.B. deine IP-Adresse, Geräteinformationen oder dei... [mehr]
Ja, Fotos von Personen bei Veranstaltungen gelten in der Regel als personenbezogene Daten. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (GVO) sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine... [mehr]
Personenbezogene Daten dürfen verarbeitet werden, wenn: 1. Die betroffene Person ihre Einwilligung gegeben hat. 2. Die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist. 3. Eine re... [mehr]
Der gemeinsame Oberbegriff von „Einwilligung“ und „berechtigten Interessen“ nach der Datenschutz-Grundverordnung (GVO) lautet „Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung... [mehr]
Die drei grundlegenden Prinzipien des Datenschutzes sind: 1. **Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz**: Personenbezogene Daten dürfen nur rechtmäß... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) müssen verschiedene Grundsätze und Anforderungen eingehalten werden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Hier sind die... [mehr]