Hier sind einige einfache Ja/Nein-Fragen zum DSGVO-Datenlebenszyklus: 1. Werden personenbezogene Daten erhoben? 2. Werden die betroffenen Personen über die Datenerhebung informiert? 3. Gibt es e... [mehr]
Nach Art. 14 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) muss die betroffene Person informiert werden, wenn personenbezogene Daten nicht direkt bei ihr erhoben werden. Zu den erforderlichen Informationen gehört nach Art. 14 Abs. 2 lit. f DSGVO: > „aus welcher Quelle die personenbezogenen Daten stammen und ggf., ob sie aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen.“ Die DSGVO schreibt nicht ausdrücklich vor, dass der Name der Quelle genannt werden muss. Allerdings wird in Erwägungsgrund 61 der DSGVO ausgeführt, dass die betroffene Person „über die Quelle der personenbezogenen Daten und gegebenenfalls darüber, ob sie aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen, informiert werden“ sollte. Die Datenschutzaufsichtsbehörden (z. B. [Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht](https://www.lda.bayern.de/media/dsgvo_art_14.pdf), [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2018_12_06_auslegung_hinweispflichten.pdf)) vertreten die Auffassung, dass grundsätzlich der konkrete Name der Quelle zu nennen ist, also z. B. „Firma XY GmbH“ und nicht nur die Kategorie wie „Adresshändler“. Nur in Ausnahmefällen, wenn dies unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde, kann auf die Kategorie der Quelle verwiesen werden (Art. 14 Abs. 5 lit. b DSGVO). **Fazit:** In der Regel muss der Name der Quelle genannt werden. Die Angabe der Kategorie („Adresshändler“) reicht nur aus, wenn die Nennung des Namens unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde.
Hier sind einige einfache Ja/Nein-Fragen zum DSGVO-Datenlebenszyklus: 1. Werden personenbezogene Daten erhoben? 2. Werden die betroffenen Personen über die Datenerhebung informiert? 3. Gibt es e... [mehr]
Der besondere Schutz von Gesundheitsdaten ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in **Artikel 9** geregelt. Dort werden „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ aufgefüh... [mehr]
Ob Distributoren als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten, hängt von ihrer konkreten Rolle und den verarbeiteten Daten ab. **Definitionen nach DSGVO:** - *... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann ein immaterieller Schaden grundsätzlich ersatzfähig sein. Artikel 82 DSGVO sieht vor, dass jede Person, der wegen eines Verstoßes gege... [mehr]
Nach Artikel 7 der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) hat eine betroffene Person nach Abgabe ihrer Einwilligung insbesondere folgende Rechte: 1. **Widerrufsrecht**: Die betroffene Person hat das Rec... [mehr]
**Datenschutzhinweis gemäß Art. 14 DSGVO für postalische Werbung bei gekauften Adressen** Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen unserer Werbemaßnahmen haben wir Ihre Adressd... [mehr]
Ob ein Verantwortlicher (im Sinne der DSGVO: die Stelle, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet) direkt gegen einen Unterauftragnehmer (Subunternehmer... [mehr]
In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezeichnet der Begriff „Ort“ im Zusammenhang mit einem Datensatz in der Regel den geografischen Standort, der in personenbezogenen Daten gespeich... [mehr]
Die DSGVO-Konformität von Telegram ist umstritten. Telegram hat zwar einige Funktionen, die den Datenschutz unterstützen, wie z.B. die Möglichkeit, Chats zu verschlüsseln, jedoch g... [mehr]
Die Datenlöschung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist aus mehreren Gründen wichtig: 1. **Recht auf Vergessenwerden**: Die DSGVO gibt Einzelpersonen das Recht, die L... [mehr]