Welcher Zeitraum muss vom Arbeitgeber für Arbeitslosengeld nachgewiesen werden, wenn ich über 60 Jahre bin?

Antwort

Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes I (ALG I) in Deutschland ist die sogenannte Rahmenfrist entscheidend. Diese beträgt in der Regel 30 Monate. Innerhalb dieser Rahmenfrist muss der Arbeitnehmer mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, um einen Anspruch auf ALG I zu haben. Für Personen über 58 Jahre gelten jedoch besondere Regelungen hinsichtlich der Anspruchsdauer. Die Anspruchsdauer des ALG I verlängert sich mit zunehmendem Alter und der Dauer der Beitragszahlung. Für Personen über 58 Jahre beträgt die maximale Anspruchsdauer 24 Monate, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 48 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit: [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de).

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