Was passiert, wenn das BEM ergibt, dass die betroffene Person nicht mehr im Unternehmen arbeiten kann?

Antwort

Wenn das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) zu dem Ergebnis kommt, dass die betroffene Person nicht mehr im Unternehmen arbeiten kann, sind verschiedene Schritte und Maßnahmen zu beachten: 1. **Gespräch mit der betroffenen Person**: Es sollte ein offenes Gespräch geführt werden, um die Situation zu klären und die Gründe für die Entscheidung zu erläutern. 2. **Alternativen prüfen**: Es wird geprüft, ob es alternative Beschäftigungsmöglichkeiten im Unternehmen gibt, die der Person angeboten werden können, die ihren Fähigkeiten und gesundheitlichen Einschränkungen entsprechen. 3. **Kündigung**: Wenn keine Alternativen bestehen und die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, ihre bisherigen Aufgaben zu erfüllen, kann eine Kündigung in Betracht gezogen werden. Dies muss jedoch unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Kündigungsschutzbestimmungen erfolgen. 4. **Soziale Absicherung**: Die betroffene Person sollte über ihre Rechte und Ansprüche informiert werden, beispielsweise über Arbeitslosengeld oder andere Sozialleistungen. 5. **Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung**: Es kann hilfreich sein, der Person Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung oder bei der beruflichen Rehabilitation anzubieten. 6. **Dokumentation**: Alle Schritte und Entscheidungen sollten dokumentiert werden, um Transparenz zu gewährleisten und rechtlichen Anforderungen zu genügen. Es ist wichtig, dass der Prozess einfühlsam und respektvoll gestaltet wird, um die betroffene Person bestmöglich zu unterstützen.

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