Ja, du hast grundsätzlich Anspruch darauf, dass dir zu wenig gezahltes Gehalt vom Arbeitgeber nachgezahlt wird. Das Gehalt ist eine Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag (... [mehr]
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und ergibt sich aus § 241 Abs. 2 BGB sowie aus arbeitsrechtlichen Nebenpflichten. Besonders im Hinblick auf den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers sind folgende Aspekte zu beachten: 1. **Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit:** Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz so gestalten, dass Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers geschützt sind. Dies umfasst die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Unfallverhütungsvorschriften. Dazu gehören z.B. ergonomische Arbeitsplätze, ausreichende Beleuchtung, Belüftung und Schutz vor Gefahrenstoffen. 2. **Schutz vor Diskriminierung und Mobbing:** Am Arbeitsplatz muss ein Klima herrschen, das frei von Diskriminierung, sexueller Belästigung und Mobbing ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um solche Vorfälle zu verhindern und ggf. zu unterbinden (§ 12 AGG). 3. **Datenschutz:** Der Arbeitgeber muss die personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer schützen und darf diese nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten (DSGVO, BDSG). 4. **Bereitstellung der notwendigen Arbeitsmittel:** Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die für die Arbeit erforderlichen Arbeitsmittel (z.B. Computer, Werkzeuge, Schutzausrüstung) in funktionsfähigem Zustand zur Verfügung stellen. 5. **Schutz der Persönlichkeitsrechte:** Der Arbeitgeber muss die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers achten, z.B. bei der Videoüberwachung oder bei der Kontrolle von E-Mails. 6. **Unterweisung und Information:** Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer über Gefahren am Arbeitsplatz und über Schutzmaßnahmen zu unterrichten und regelmäßig zu schulen. 7. **Fürsorge bei besonderen Personengruppen:** Schwangere, Jugendliche, Schwerbehinderte und andere besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer genießen einen erweiterten Schutz (z.B. Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, SGB IX). Die Fürsorgepflicht ist also umfassend und verpflichtet den Arbeitgeber, den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass die physische und psychische Unversehrtheit des Arbeitnehmers gewährleistet ist. Bei Verstößen gegen diese Pflichten können Arbeitnehmer Ansprüche auf Schadensersatz oder Unterlassung geltend machen.
Ja, du hast grundsätzlich Anspruch darauf, dass dir zu wenig gezahltes Gehalt vom Arbeitgeber nachgezahlt wird. Das Gehalt ist eine Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag (... [mehr]
Eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) muss in Deutschland spätestens am vierten Kalendertag der Erkrankung beim Arbeitgeber eingereicht werden. Das bedeutet: Wenn du zum Be... [mehr]
Wenn dein alter Arbeitgeber dich nicht lässt, kommt es darauf an, in welcher Situation du dich befindest: 1. **Kündigung durch dich selbst:** Wenn du selbst gekündigt hast und die K&... [mehr]
In Deutschland bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, deinem Arbeitgeber deinen Rentenbescheid vorzulegen. Der Rentenbescheid ist ein persönliches Dokument, das Informationen über de... [mehr]
Die Frist, innerhalb derer du offene Forderungen (z. B. ausstehender Lohn, Überstundenvergütung) nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend machen kannst, hängt in Deutschlan... [mehr]
Wenn der Firmenausweis nicht offen getragen wird, können verschiedene Konsequenzen entstehen, abhängig von den internen Richtlinien des Unternehmens und den geltenden Sicherheitsvorschriften... [mehr]
Ja, ein Arbeitgeber kann das Führen der Vorsorgekartei grundsätzlich auf einen Mitarbeiter außerhalb der Personalabteilung übertragen. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vo... [mehr]
Das Direktionsrecht, auch Weisungsrecht genannt, ist das Recht des Arbeitgebers, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen. Es ergibt sich aus § 106... [mehr]
Wenn dein Arbeitgeber mit einer Lohn- oder Gehaltszahlung in Verzug gerät, hast du grundsätzlich Anspruch auf Verzugszinsen. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 288 Bürgerlic... [mehr]
Du darfst jederzeit selbst kündigen, auch während einer Krankheit. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, deinem Arbeitgeber den Grund für deine Kündigung oder die genaue Krankhe... [mehr]