Bei Schikane am Arbeitsplatz – oft auch als Mobbing bezeichnet – gibt es in Deutschland verschiedene gesetzliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen: 1. **Gespräch suchen:** Zun&a... [mehr]
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und ergibt sich aus § 241 Abs. 2 BGB sowie aus arbeitsrechtlichen Nebenpflichten. Besonders im Hinblick auf den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers sind folgende Aspekte zu beachten: 1. **Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit:** Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz so gestalten, dass Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers geschützt sind. Dies umfasst die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Unfallverhütungsvorschriften. Dazu gehören z.B. ergonomische Arbeitsplätze, ausreichende Beleuchtung, Belüftung und Schutz vor Gefahrenstoffen. 2. **Schutz vor Diskriminierung und Mobbing:** Am Arbeitsplatz muss ein Klima herrschen, das frei von Diskriminierung, sexueller Belästigung und Mobbing ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um solche Vorfälle zu verhindern und ggf. zu unterbinden (§ 12 AGG). 3. **Datenschutz:** Der Arbeitgeber muss die personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer schützen und darf diese nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten (DSGVO, BDSG). 4. **Bereitstellung der notwendigen Arbeitsmittel:** Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die für die Arbeit erforderlichen Arbeitsmittel (z.B. Computer, Werkzeuge, Schutzausrüstung) in funktionsfähigem Zustand zur Verfügung stellen. 5. **Schutz der Persönlichkeitsrechte:** Der Arbeitgeber muss die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers achten, z.B. bei der Videoüberwachung oder bei der Kontrolle von E-Mails. 6. **Unterweisung und Information:** Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer über Gefahren am Arbeitsplatz und über Schutzmaßnahmen zu unterrichten und regelmäßig zu schulen. 7. **Fürsorge bei besonderen Personengruppen:** Schwangere, Jugendliche, Schwerbehinderte und andere besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer genießen einen erweiterten Schutz (z.B. Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, SGB IX). Die Fürsorgepflicht ist also umfassend und verpflichtet den Arbeitgeber, den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass die physische und psychische Unversehrtheit des Arbeitnehmers gewährleistet ist. Bei Verstößen gegen diese Pflichten können Arbeitnehmer Ansprüche auf Schadensersatz oder Unterlassung geltend machen.
Bei Schikane am Arbeitsplatz – oft auch als Mobbing bezeichnet – gibt es in Deutschland verschiedene gesetzliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen: 1. **Gespräch suchen:** Zun&a... [mehr]
Deine Chefin darf dir grundsätzlich keine Termine für eine Weiterbildung in deinen bereits genehmigten Urlaub legen. Der Urlaub dient der Erholung und ist gesetzlich geschützt (§ 1... [mehr]
Um ausstehende Zahlungen und ein fehlendes Arbeitszeugnis bei einem ehemaligen Arbeitgeber anzumahnen, empfiehlt sich ein schriftliches, sachliches und höfliches Vorgehen. Hier sind die wichtigst... [mehr]
Ja, in Deutschland darf der Arbeitgeber grundsätzlich ein einfaches Führungszeugnis verlangen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Verlangen eines Führungszeugnisses mu... [mehr]
Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich keine Körperrasur, wie das Rasieren der Achseln, verlangen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind... [mehr]
Ja, wenn dein Arbeitgeber ausdrücklich verlangt, dass du dich im Krankheitsfall telefonisch krankmeldest, bist du grundsätzlich verpflichtet, dieser Anweisung nachzukommen. Das ergibt sich a... [mehr]
Nein, die Arbeitgeberin erhält in der Regel nicht automatisch den vollen Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Adresse der Kinder von Mitarbeitenden, nur w... [mehr]
Ob und welche Daten einer Arbeitgeberin über die Kinder von Mitarbeitenden vorliegen, hängt vom jeweiligen Zweck und den gesetzlichen Vorgaben ab. **Kindergeld** wird in Deutschland grunds&... [mehr]
Ja, ein Arbeitgeber kann einem Mitarbeiter kündigen, wenn kein Arbeit mehr für ihn vorhanden ist. In Deutschland spricht man in diesem Fall von einer betriebsbedingten Kündigung. Daf&uu... [mehr]
Die Schwerbehindertenvertretung (oft auch als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bezeichnet) ist eine Interessenvertretung für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäf... [mehr]