Wie sollte eine Gesprächsführung zur Versetzung im Rahmen eines BEMs gestaltet werden?

Antwort

Eine Gesprächsführung im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) bei einer möglichen Versetzung sollte strukturiert, wertschätzend und lösungsorientiert ablaufen. Hier ein möglicher Leitfaden für das Gespräch: **1. Begrüßung und Gesprächsatmosphäre schaffen** - Freundliche Begrüßung - Dank für das Erscheinen und die Offenheit - Hinweis auf Vertraulichkeit und Ziel des Gesprächs **2. Anlass und Ziel des Gesprächs erläutern** - Kurze Erklärung, warum das Gespräch im Rahmen des BEM stattfindet - Ziel: Gemeinsame Suche nach einer Lösung, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und die Gesundheit zu schützen **3. Rückblick und aktuelle Situation** - Gemeinsamer Rückblick auf den bisherigen Verlauf des BEM - Besprechung der aktuellen gesundheitlichen Situation (sofern die betroffene Person dies möchte) - Klärung, welche Tätigkeiten weiterhin möglich sind und welche nicht **4. Vorstellung der Versetzungsoption** - Erläuterung, warum eine Versetzung in Betracht gezogen wird (z.B. gesundheitliche Gründe, Anforderungen des bisherigen Arbeitsplatzes) - Beschreibung der möglichen neuen Position/Aufgaben - Darstellung der Vorteile und eventueller Herausforderungen **5. Einbeziehung der betroffenen Person** - Offene Fragen: Wie sieht die betroffene Person die vorgeschlagene Versetzung? - Gibt es Bedenken, Wünsche oder Vorschläge? - Welche Unterstützung wird benötigt? **6. Gemeinsame Lösungsfindung** - Abwägen der Vor- und Nachteile - Klärung offener Fragen (z.B. Einarbeitung, Qualifizierung, Arbeitszeit, Team) - Vereinbarung von nächsten Schritten **7. Abschluss und weiteres Vorgehen** - Zusammenfassung der besprochenen Punkte - Festhalten der Vereinbarungen (ggf. schriftlich) - Vereinbarung eines Folgetermins zur Überprüfung der Umsetzung - Dank für das Gespräch und das Engagement **Wichtige Hinweise:** - Das Gespräch sollte stets auf Augenhöhe und mit Respekt geführt werden. - Die betroffene Person entscheidet freiwillig über die Offenlegung ihrer gesundheitlichen Situation. - Es besteht kein Zwang zur Zustimmung einer Versetzung – die Lösung sollte gemeinsam gefunden werden. Weitere Informationen zum BEM findest du z.B. bei der [Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)](https://www.dguv.de/de/prävention/themen-a-z/bem/index.jsp) oder beim [Integrationsamt](https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Betriebliches-Eingliederungsmanagement-BEM/71c2/index.html).

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