Ob dein Chef dir einen anderen Beruf zumuten darf, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von deinem Arbeitsvertrag und dem sogenannten Direktionsrecht des Arbeitgebers. **Grundsätzli... [mehr]
Eine Gesprächsführung im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) bei einer möglichen Versetzung sollte strukturiert, wertschätzend und lösungsorientiert ablaufen. Hier ein möglicher Leitfaden für das Gespräch: **1. Begrüßung und Gesprächsatmosphäre schaffen** - Freundliche Begrüßung - Dank für das Erscheinen und die Offenheit - Hinweis auf Vertraulichkeit und Ziel des Gesprächs **2. Anlass und Ziel des Gesprächs erläutern** - Kurze Erklärung, warum das Gespräch im Rahmen des BEM stattfindet - Ziel: Gemeinsame Suche nach einer Lösung, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und die Gesundheit zu schützen **3. Rückblick und aktuelle Situation** - Gemeinsamer Rückblick auf den bisherigen Verlauf des BEM - Besprechung der aktuellen gesundheitlichen Situation (sofern die betroffene Person dies möchte) - Klärung, welche Tätigkeiten weiterhin möglich sind und welche nicht **4. Vorstellung der Versetzungsoption** - Erläuterung, warum eine Versetzung in Betracht gezogen wird (z.B. gesundheitliche Gründe, Anforderungen des bisherigen Arbeitsplatzes) - Beschreibung der möglichen neuen Position/Aufgaben - Darstellung der Vorteile und eventueller Herausforderungen **5. Einbeziehung der betroffenen Person** - Offene Fragen: Wie sieht die betroffene Person die vorgeschlagene Versetzung? - Gibt es Bedenken, Wünsche oder Vorschläge? - Welche Unterstützung wird benötigt? **6. Gemeinsame Lösungsfindung** - Abwägen der Vor- und Nachteile - Klärung offener Fragen (z.B. Einarbeitung, Qualifizierung, Arbeitszeit, Team) - Vereinbarung von nächsten Schritten **7. Abschluss und weiteres Vorgehen** - Zusammenfassung der besprochenen Punkte - Festhalten der Vereinbarungen (ggf. schriftlich) - Vereinbarung eines Folgetermins zur Überprüfung der Umsetzung - Dank für das Gespräch und das Engagement **Wichtige Hinweise:** - Das Gespräch sollte stets auf Augenhöhe und mit Respekt geführt werden. - Die betroffene Person entscheidet freiwillig über die Offenlegung ihrer gesundheitlichen Situation. - Es besteht kein Zwang zur Zustimmung einer Versetzung – die Lösung sollte gemeinsam gefunden werden. Weitere Informationen zum BEM findest du z.B. bei der [Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)](https://www.dguv.de/de/prävention/themen-a-z/bem/index.jsp) oder beim [Integrationsamt](https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Betriebliches-Eingliederungsmanagement-BEM/71c2/index.html).
Ob dein Chef dir einen anderen Beruf zumuten darf, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von deinem Arbeitsvertrag und dem sogenannten Direktionsrecht des Arbeitgebers. **Grundsätzli... [mehr]
Wenn das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) zu dem Ergebnis kommt, dass die betroffene Person nicht mehr im Unternehmen arbeiten kann, sind verschiedene Schritte und Maßnahmen zu beacht... [mehr]