Für Anträge auf Höhergruppierung im öffentlichen Dienst – etwa nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder dem Tarifvertrag für den &oum... [mehr]
Wenn dein Arbeitgeber mit einer Lohn- oder Gehaltszahlung in Verzug gerät, hast du grundsätzlich Anspruch auf Verzugszinsen. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Für Arbeitsentgelt gilt: - **Verbraucher als Schuldner (Arbeitgeber ist meist kein Verbraucher):** 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). - **Unternehmer als Schuldner (Arbeitgeber ist Unternehmen):** 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Da dein Arbeitgeber in der Regel ein Unternehmen ist, kannst du **Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz** verlangen. **Der Basiszinssatz** wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank angepasst. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt er **3,62 %**. Quelle: [Deutsche Bundesbank – Basiszinssatz](https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/weitere-organe/basiszinssatz-607820) **Rechenbeispiel:** - Fälliger Betrag: 1.000 € - Verzugszeitraum: 1 Monat (z. B. 1. August bis 1. September) - Verzugszinssatz: 3,62 % + 9 % = **12,62 % pro Jahr** Berechnung für einen Monat: 1.000 € × 12,62 % ÷ 12 = **10,52 €** Du kannst also für jeden Monat Verzug etwa 10,52 € Verzugszinsen auf 1.000 € verlangen. **Wichtig:** Der Anspruch auf Verzugszinsen entsteht automatisch, sobald der Arbeitgeber in Verzug ist (meist nach Fälligkeit und Mahnung, bei Lohnzahlungen aber oft schon mit Fälligkeit). Bei Fragen zur genauen Berechnung oder zum Vorgehen empfiehlt sich ggf. eine Beratung durch eine Gewerkschaft oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Für Anträge auf Höhergruppierung im öffentlichen Dienst – etwa nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder dem Tarifvertrag für den &oum... [mehr]
Ob ein Arbeitgeber es als Vertrauensbruch ansieht, wenn du nicht mehr in die Direktversicherung einzahlen möchtest, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich ist die Direktvers... [mehr]
Ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, dir bei einer Überempfindlichkeit gegen einen Arbeitsstoff (wie z. B. „AM V“ – vermutlich ein Arbeitsmittel oder Gefahrstoff) einen anderen... [mehr]
Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die vom Finanzamt übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), zu denen auch die Steuerklasse gehört, korrekt zu ber&u... [mehr]
Bossing – also systematisches Mobbing durch Vorgesetzte – ist eine sehr belastende Erfahrung, besonders wenn der Arbeitgeber nach außen hin ein positives, vielleicht sogar vorbildlic... [mehr]
Opfer von kriminellen Arbeitgebern zu werden, ist aus mehreren Gründen besonders belastend: 1. **Vertrauensbruch:** Arbeit ist ein zentraler Lebensbereich. Wenn der Arbeitgeber, dem man vertraut... [mehr]
Arbeitgeber wie Amazon können den Lohn weitgehend einseitig bestimmen, weil das Arbeitsangebot und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt oft ungleich verteilt sind. In vielen Branchen – besond... [mehr]
In dem von dir beschriebenen Fall liegt in der Regel durchaus ein vorsätzliches Verhalten des Arbeitgebers vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, dem Arbeitnehmer erkl&aum... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber vom Lohn des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag (Summe X) einbehält und dem Arbeitnehmer mitteilt, dass dies für Sozialabgaben sei, den Betrag aber tatsächlich n... [mehr]
Vorsatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber bewusst und gewollt handelt, also weiß, dass er die Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt. Es... [mehr]