Ja, wenn dein Arbeitgeber ausdrücklich verlangt, dass du dich im Krankheitsfall telefonisch krankmeldest, bist du grundsätzlich verpflichtet, dieser Anweisung nachzukommen. Das ergibt sich a... [mehr]
Wenn dein Arbeitgeber mit einer Lohn- oder Gehaltszahlung in Verzug gerät, hast du grundsätzlich Anspruch auf Verzugszinsen. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Für Arbeitsentgelt gilt: - **Verbraucher als Schuldner (Arbeitgeber ist meist kein Verbraucher):** 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). - **Unternehmer als Schuldner (Arbeitgeber ist Unternehmen):** 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Da dein Arbeitgeber in der Regel ein Unternehmen ist, kannst du **Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz** verlangen. **Der Basiszinssatz** wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank angepasst. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt er **3,62 %**. Quelle: [Deutsche Bundesbank – Basiszinssatz](https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/weitere-organe/basiszinssatz-607820) **Rechenbeispiel:** - Fälliger Betrag: 1.000 € - Verzugszeitraum: 1 Monat (z. B. 1. August bis 1. September) - Verzugszinssatz: 3,62 % + 9 % = **12,62 % pro Jahr** Berechnung für einen Monat: 1.000 € × 12,62 % ÷ 12 = **10,52 €** Du kannst also für jeden Monat Verzug etwa 10,52 € Verzugszinsen auf 1.000 € verlangen. **Wichtig:** Der Anspruch auf Verzugszinsen entsteht automatisch, sobald der Arbeitgeber in Verzug ist (meist nach Fälligkeit und Mahnung, bei Lohnzahlungen aber oft schon mit Fälligkeit). Bei Fragen zur genauen Berechnung oder zum Vorgehen empfiehlt sich ggf. eine Beratung durch eine Gewerkschaft oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ja, wenn dein Arbeitgeber ausdrücklich verlangt, dass du dich im Krankheitsfall telefonisch krankmeldest, bist du grundsätzlich verpflichtet, dieser Anweisung nachzukommen. Das ergibt sich a... [mehr]
Nein, die Arbeitgeberin erhält in der Regel nicht automatisch den vollen Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Adresse der Kinder von Mitarbeitenden, nur w... [mehr]
Ob und welche Daten einer Arbeitgeberin über die Kinder von Mitarbeitenden vorliegen, hängt vom jeweiligen Zweck und den gesetzlichen Vorgaben ab. **Kindergeld** wird in Deutschland grunds&... [mehr]
Ja, ein Arbeitgeber kann einem Mitarbeiter kündigen, wenn kein Arbeit mehr für ihn vorhanden ist. In Deutschland spricht man in diesem Fall von einer betriebsbedingten Kündigung. Daf&uu... [mehr]
Ein Arbeitgeber kann die Durchführung von Betriebsratswahlen nicht rechtmäßig verhindern. Das Recht, einen Betriebsrat zu wählen, ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregel... [mehr]
Ja, in Deutschland bist du verpflichtet, deinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen, wenn du länger als drei Kalendertage krank bist. Das bedeutet, spätest... [mehr]
Wenn dein ehemaliger Arbeitgeber dir keine Lohnabrechnungen schickt, hast du verschiedene Möglichkeiten, um an deine Unterlagen zu kommen: 1. **Schriftliche Aufforderung:** Schreibe deinem Ex-... [mehr]
Ja, du hast grundsätzlich Anspruch darauf, dass dir zu wenig gezahltes Gehalt vom Arbeitgeber nachgezahlt wird. Das Gehalt ist eine Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag (... [mehr]
Eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) muss in Deutschland spätestens am vierten Kalendertag der Erkrankung beim Arbeitgeber eingereicht werden. Das bedeutet: Wenn du zum Be... [mehr]
Wenn dein alter Arbeitgeber dich nicht lässt, kommt es darauf an, in welcher Situation du dich befindest: 1. **Kündigung durch dich selbst:** Wenn du selbst gekündigt hast und die K&... [mehr]