Ja, du hast grundsätzlich Anspruch darauf, dass dir zu wenig gezahltes Gehalt vom Arbeitgeber nachgezahlt wird. Das Gehalt ist eine Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag (... [mehr]
Wenn dein Arbeitgeber mit einer Lohn- oder Gehaltszahlung in Verzug gerät, hast du grundsätzlich Anspruch auf Verzugszinsen. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Für Arbeitsentgelt gilt: - **Verbraucher als Schuldner (Arbeitgeber ist meist kein Verbraucher):** 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). - **Unternehmer als Schuldner (Arbeitgeber ist Unternehmen):** 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Da dein Arbeitgeber in der Regel ein Unternehmen ist, kannst du **Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz** verlangen. **Der Basiszinssatz** wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank angepasst. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt er **3,62 %**. Quelle: [Deutsche Bundesbank – Basiszinssatz](https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/weitere-organe/basiszinssatz-607820) **Rechenbeispiel:** - Fälliger Betrag: 1.000 € - Verzugszeitraum: 1 Monat (z. B. 1. August bis 1. September) - Verzugszinssatz: 3,62 % + 9 % = **12,62 % pro Jahr** Berechnung für einen Monat: 1.000 € × 12,62 % ÷ 12 = **10,52 €** Du kannst also für jeden Monat Verzug etwa 10,52 € Verzugszinsen auf 1.000 € verlangen. **Wichtig:** Der Anspruch auf Verzugszinsen entsteht automatisch, sobald der Arbeitgeber in Verzug ist (meist nach Fälligkeit und Mahnung, bei Lohnzahlungen aber oft schon mit Fälligkeit). Bei Fragen zur genauen Berechnung oder zum Vorgehen empfiehlt sich ggf. eine Beratung durch eine Gewerkschaft oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ja, du hast grundsätzlich Anspruch darauf, dass dir zu wenig gezahltes Gehalt vom Arbeitgeber nachgezahlt wird. Das Gehalt ist eine Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag (... [mehr]
Eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) muss in Deutschland spätestens am vierten Kalendertag der Erkrankung beim Arbeitgeber eingereicht werden. Das bedeutet: Wenn du zum Be... [mehr]
Wenn dein alter Arbeitgeber dich nicht lässt, kommt es darauf an, in welcher Situation du dich befindest: 1. **Kündigung durch dich selbst:** Wenn du selbst gekündigt hast und die K&... [mehr]
In Deutschland bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, deinem Arbeitgeber deinen Rentenbescheid vorzulegen. Der Rentenbescheid ist ein persönliches Dokument, das Informationen über de... [mehr]
Die Frist, innerhalb derer du offene Forderungen (z. B. ausstehender Lohn, Überstundenvergütung) nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend machen kannst, hängt in Deutschlan... [mehr]
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und ergibt sich aus § 241 Abs. 2 BGB sowie aus arbeitsrechtlichen Nebenpflichten. Besonders i... [mehr]
Ja, ein Arbeitgeber kann das Führen der Vorsorgekartei grundsätzlich auf einen Mitarbeiter außerhalb der Personalabteilung übertragen. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vo... [mehr]
Das Direktionsrecht, auch Weisungsrecht genannt, ist das Recht des Arbeitgebers, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen. Es ergibt sich aus § 106... [mehr]
Du darfst jederzeit selbst kündigen, auch während einer Krankheit. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, deinem Arbeitgeber den Grund für deine Kündigung oder die genaue Krankhe... [mehr]
In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist, die ein Arbeitgeber einhalten muss, um den Verkauf eines Unternehmens bekannt zu geben. Allerdings sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitn... [mehr]