Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht zulässig, Urlaub während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) auszuzahlen. Das Bundesurlaubsgesetz (§ 7 Abs. 4 BUrlG) sieht eine... [mehr]
Ja, du kannst Urlaub für die Pflege deines Vaters nutzen. Es gibt in Deutschland verschiedene gesetzliche Möglichkeiten, um Angehörige zu pflegen: 1. **Pflegezeit**: Nach dem Pflegezeitgesetz kannst du bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freigestellt werden, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Während dieser Zeit besteht jedoch kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, aber du kannst ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen. 2. **Kurzzeitige Arbeitsverhinderung**: Für eine akut auftretende Pflegesituation kannst du bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit fernbleiben (§ 2 Pflegezeitgesetz). In dieser Zeit hast du Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse deines Vaters. 3. **Familienpflegezeit**: Damit kannst du bis zu 24 Monate deine Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden pro Woche reduzieren, um einen Angehörigen zu pflegen. Auch hier gibt es die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens. 4. **Erholungsurlaub**: Du kannst natürlich auch deinen regulären Erholungsurlaub für die Pflege deines Vaters nutzen. In diesem Fall erhältst du weiterhin dein Gehalt. Es ist ratsam, dich mit deinem Arbeitgeber abzusprechen und dich ggf. bei der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle beraten zu lassen. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aeltere-menschen/pflege/vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf). Jede dieser Möglichkeiten hat unterschiedliche Voraussetzungen und Auswirkungen auf dein Gehalt und deinen Arbeitsplatz.
Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht zulässig, Urlaub während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) auszuzahlen. Das Bundesurlaubsgesetz (§ 7 Abs. 4 BUrlG) sieht eine... [mehr]
Ja, bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung wegen der Pflege von Eltern besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sofern dieser... [mehr]
Grundsätzlich darfst du während deines Urlaubs einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, solange dadurch keine berechtigten Interessen deines (noch aktuellen) Arbeitgebers verletz... [mehr]
Grundsätzlich ist es möglich, nach einer Krankmeldung direkt Urlaub zu nehmen, sofern du wieder arbeitsfähig bist und dein Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt wurde. Wichtig ist dabei: 1.... [mehr]
In Deutschland gelten für Krankmeldungen, Urlaub und Nebenjobs spezifische Regelungen: 1. **Krankmeldung**: Wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst, musst du dich in der Regel am ersten Kra... [mehr]
Der anteilige Jahresurlaub eines geringfügig Beschäftigten von 2 Tagen bezieht sich auf die Anzahl der Urlaubstage, die ihm zustehen. Wenn der Beschäftigte beispielsweise an 5 Tagen pro... [mehr]