Ja, bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung wegen der Pflege von Eltern besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sofern dieser... [mehr]
Ob ein regulärer freier Tag (z. B. ein dienstfreier Tag laut Dienstplan) in einen Urlaubstag umgewandelt werden darf, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Arbeitsvertrag, dem geltenden Tarifvertrag (z. B. TVöD-P für die Pflege im öffentlichen Dienst) und den betrieblichen Regelungen. **Grundsätzliches:** Ein bereits im Dienstplan als freier Tag eingetragener Tag ist kein Arbeitstag. Urlaub dient dazu, dich von der Arbeit zu erholen. Urlaubstage werden normalerweise nur auf Arbeitstage angerechnet, an denen du laut Dienstplan eigentlich arbeiten müsstest. **Das bedeutet:** - Ein ohnehin dienstfreier Tag darf in der Regel **nicht** nachträglich in einen Urlaubstag umgewandelt werden, da du an diesem Tag sowieso nicht zur Arbeit eingeteilt warst. - Urlaubstage dürfen nur für Tage genommen werden, an denen du laut Dienstplan arbeiten müsstest. - Eine Umwandlung wäre nur dann möglich, wenn der Dienstplan entsprechend geändert wird und du an diesem Tag eigentlich arbeiten müsstest. **Rechtliche Grundlage:** Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und den meisten Tarifverträgen gilt: Urlaub ist auf die Arbeitstage zu gewähren. Ein bereits geplanter freier Tag bleibt frei und wird nicht als Urlaubstag gezählt. **Ausnahmefälle:** In Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Arbeitgebers und ggf. des Betriebsrats kann es betriebliche Sonderregelungen geben. Das ist aber unüblich und sollte schriftlich festgehalten werden. **Fazit:** Ein regulärer freier Tag darf in der Pflege normalerweise **nicht** einfach in einen Urlaubstag umgewandelt werden. Urlaub wird nur auf Arbeitstage angerechnet. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)](https://www.dbfk.de/) oder im [Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)](https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html).
Ja, bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung wegen der Pflege von Eltern besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sofern dieser... [mehr]
Ja, du kannst Urlaub für die Pflege deines Vaters nutzen. Es gibt in Deutschland verschiedene gesetzliche Möglichkeiten, um Angehörige zu pflegen: 1. **Pflegezeit**: Nach dem Pflegezei... [mehr]