In dem von dir beschriebenen Fall liegt in der Regel durchaus ein vorsätzliches Verhalten des Arbeitgebers vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, dem Arbeitnehmer erkl&aum... [mehr]
Wenn nach Ablauf der sechs Monate Probezeit weiterhin Unsicherheiten bestehen, der Arbeitgeber aber nicht kündigen möchte, gibt es mehrere Maßnahmen, die er ergreifen kann: 1. **Verlängerung der Probezeit**: In einigen Fällen kann die Probezeit durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verlängert werden, sofern dies rechtlich zulässig ist und im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vorgesehen ist. 2. **Befristeter Vertrag**: Der Arbeitgeber kann einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten, um die Leistung des Mitarbeiters weiter zu beobachten, bevor eine unbefristete Anstellung in Betracht gezogen wird. 3. **Zielvereinbarungen und Feedbackgespräche**: Regelmäßige Feedbackgespräche und klare Zielvereinbarungen können helfen, die Leistung und Entwicklung des Mitarbeiters zu steuern und zu verbessern. 4. **Weiterbildung und Coaching**: Der Arbeitgeber kann dem Mitarbeiter Schulungen, Weiterbildungen oder Coaching anbieten, um spezifische Fähigkeiten zu verbessern und Unsicherheiten zu beseitigen. 5. **Mentoring**: Ein erfahrener Kollege kann als Mentor fungieren, um den Mitarbeiter zu unterstützen und zu beraten. 6. **Leistungsbeurteilungen**: Regelmäßige Leistungsbeurteilungen können helfen, die Fortschritte des Mitarbeiters zu dokumentieren und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber transparent kommuniziert und dem Mitarbeiter klare Rückmeldungen und Unterstützung bietet, um die Unsicherheiten zu überwinden.
In dem von dir beschriebenen Fall liegt in der Regel durchaus ein vorsätzliches Verhalten des Arbeitgebers vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, dem Arbeitnehmer erkl&aum... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber vom Lohn des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag (Summe X) einbehält und dem Arbeitnehmer mitteilt, dass dies für Sozialabgaben sei, den Betrag aber tatsächlich n... [mehr]
Vorsatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber bewusst und gewollt handelt, also weiß, dass er die Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt. Es... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber den Arbeitnehmern mitteilt, dass er 24.000 € an Sozialabgaben einbehält, diese Beträge aber tatsächlich nicht an die Sozialversicherungsträger abführ... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber in der Lohnabrechnung Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ausweist, diese aber nicht an die zuständigen Sozialversicherungsträger... [mehr]
Deine Chefin darf dir grundsätzlich keine Termine für eine Weiterbildung in deinen bereits genehmigten Urlaub legen. Der Urlaub dient der Erholung und ist gesetzlich geschützt (§ 1... [mehr]
Um ausstehende Zahlungen und ein fehlendes Arbeitszeugnis bei einem ehemaligen Arbeitgeber anzumahnen, empfiehlt sich ein schriftliches, sachliches und höfliches Vorgehen. Hier sind die wichtigst... [mehr]
Ja, in Deutschland darf der Arbeitgeber grundsätzlich ein einfaches Führungszeugnis verlangen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Verlangen eines Führungszeugnisses mu... [mehr]
Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich keine Körperrasur, wie das Rasieren der Achseln, verlangen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind... [mehr]
Ja, wenn dein Arbeitgeber ausdrücklich verlangt, dass du dich im Krankheitsfall telefonisch krankmeldest, bist du grundsätzlich verpflichtet, dieser Anweisung nachzukommen. Das ergibt sich a... [mehr]