Welche Sanktionen gibt es im AEntG?

Antwort

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in Deutschland sieht verschiedene Sanktionen vor, um Verstöße gegen die Bestimmungen des Gesetzes zu ahnden. Hier sind einige der möglichen Sanktionen: 1. **Bußgelder**: Bei Verstößen gegen die Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns, zur Einhaltung der Arbeitsbedingungen oder zur Meldung und Dokumentation können Bußgelder verhängt werden. Diese können je nach Schwere des Verstoßes bis zu 500.000 Euro betragen. 2. **Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge**: Unternehmen, die gegen das AEntG verstoßen, können von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. 3. **Nachzahlung von Löhnen**: Arbeitgeber können verpflichtet werden, den betroffenen Arbeitnehmern den Differenzbetrag zwischen dem gezahlten und dem gesetzlich vorgeschriebenen Lohn nachzuzahlen. 4. **Haftung des Auftraggebers**: In bestimmten Fällen kann auch der Auftraggeber für die Verstöße eines Subunternehmers haftbar gemacht werden. Diese Sanktionen sollen sicherstellen, dass die im AEntG festgelegten Mindeststandards für Arbeitsbedingungen und Löhne eingehalten werden. Weitere Informationen zum AEntG und den Sanktionen findest du auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS - Arbeitnehmer-Entsendegesetz](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Entsendung-von-Arbeitnehmern/entsendung-von-arbeitnehmern.html).

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