Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in Deutschland sieht verschiedene Sanktionen vor, um Verstöße gegen die Bestimmungen des Gesetzes zu ahnden. Hier sind einige der möglichen Sanktionen: 1. **Bußgelder**: Bei Verstößen gegen die Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns, zur Einhaltung der Arbeitsbedingungen oder zur Meldung und Dokumentation können Bußgelder verhängt werden. Diese können je nach Schwere des Verstoßes bis zu 500.000 Euro betragen. 2. **Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge**: Unternehmen, die gegen das AEntG verstoßen, können von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. 3. **Nachzahlung von Löhnen**: Arbeitgeber können verpflichtet werden, den betroffenen Arbeitnehmern den Differenzbetrag zwischen dem gezahlten und dem gesetzlich vorgeschriebenen Lohn nachzuzahlen. 4. **Haftung des Auftraggebers**: In bestimmten Fällen kann auch der Auftraggeber für die Verstöße eines Subunternehmers haftbar gemacht werden. Diese Sanktionen sollen sicherstellen, dass die im AEntG festgelegten Mindeststandards für Arbeitsbedingungen und Löhne eingehalten werden. Weitere Informationen zum AEntG und den Sanktionen findest du auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS - Arbeitnehmer-Entsendegesetz](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Entsendung-von-Arbeitnehmern/entsendung-von-arbeitnehmern.html).
Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Ob du während einer Krankschreibung in die Kneipe gehen darfst, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Während einer Krankschreibung bist du verpflichtet, alles zu unterlasse... [mehr]
Als Vorgesetzter darfst du deinen Mitarbeitern grundsätzlich nicht pauschal verbieten, übereinander zu sprechen. Ein generelles Verbot, sich über Kollegen auszutauschen, würde das... [mehr]
Nein, du musst dir von deinem Vorgesetzten nicht alles gefallen lassen. Auch am Arbeitsplatz gibt es klare Grenzen, die durch Gesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen geschützt sin... [mehr]
Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenz... [mehr]
Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundges... [mehr]
Grundsätzlich ist es nicht verboten, über den eigenen Vorgesetzten in dessen Abwesenheit zu sprechen. Allerdings solltest du dabei einige wichtige Punkte beachten: 1. **Respekt und Sachlich... [mehr]
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Honorarverträge, sofern es sich dabei um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt – also um eine Tätigkeit,... [mehr]
Ob ein Abteilungsleiter Bereitschaftszeiten für seine Abteilung einführen darf, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen:** Bereitschaftszeiten m&... [mehr]
Ja, als Mitarbeiter einer niederländischen B.V. (Besloten Vennootschap) darfst du grundsätzlich einen Betriebsrat (niederländisch: "ondernemingsraad") gründen, sofern bes... [mehr]