Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Zwangsurlaub, auch als Betriebsurlaub oder Betriebsferien bekannt, ist eine Situation, in der der Arbeitgeber den Arbeitnehmern vorschreibt, Urlaub zu nehmen. In Deutschland gibt es bestimmte Regelungen und Rechte, die Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang haben: 1. **Ankündigungsfrist**: Der Arbeitgeber muss den Zwangsurlaub rechtzeitig ankündigen. Eine konkrete gesetzliche Frist gibt es nicht, aber in der Regel sollte dies mindestens einen Monat im Voraus geschehen. 2. **Betriebliche Notwendigkeit**: Der Arbeitgeber muss eine betriebliche Notwendigkeit für den Zwangsurlaub nachweisen können. Dies kann z.B. bei saisonalen Betriebsschließungen oder wirtschaftlichen Engpässen der Fall sein. 3. **Urlaubsanspruch**: Der Zwangsurlaub wird auf den regulären Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers angerechnet. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub nimmt. 4. **Mitbestimmung**: In Betrieben mit Betriebsrat hat dieser ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von Betriebsferien. Der Betriebsrat muss also in die Entscheidung einbezogen werden. 5. **Individuelle Vereinbarungen**: In manchen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen können spezielle Regelungen zum Zwangsurlaub enthalten sein. Diese sind dann ebenfalls zu beachten. Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt oder eine Gewerkschaft zu wenden. Weitere Informationen können auch auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gefunden werden: [BMAS](https://www.bmas.de/DE/Home/home.html).
Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Ob du während einer Krankschreibung in die Kneipe gehen darfst, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Während einer Krankschreibung bist du verpflichtet, alles zu unterlasse... [mehr]
Als Vorgesetzter darfst du deinen Mitarbeitern grundsätzlich nicht pauschal verbieten, übereinander zu sprechen. Ein generelles Verbot, sich über Kollegen auszutauschen, würde das... [mehr]
Nein, du musst dir von deinem Vorgesetzten nicht alles gefallen lassen. Auch am Arbeitsplatz gibt es klare Grenzen, die durch Gesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen geschützt sin... [mehr]
Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenz... [mehr]
Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundges... [mehr]
Grundsätzlich ist es nicht verboten, über den eigenen Vorgesetzten in dessen Abwesenheit zu sprechen. Allerdings solltest du dabei einige wichtige Punkte beachten: 1. **Respekt und Sachlich... [mehr]
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Honorarverträge, sofern es sich dabei um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt – also um eine Tätigkeit,... [mehr]
Ob ein Abteilungsleiter Bereitschaftszeiten für seine Abteilung einführen darf, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen:** Bereitschaftszeiten m&... [mehr]
Ja, als Mitarbeiter einer niederländischen B.V. (Besloten Vennootschap) darfst du grundsätzlich einen Betriebsrat (niederländisch: "ondernemingsraad") gründen, sofern bes... [mehr]