Kann man jemanden kündigen, weil er eine psychische Störung aufweist und wie ist es arbeitsethisch?

Antwort

Eine Kündigung aufgrund einer psychischen Störung ist rechtlich und arbeitsethisch problematisch. In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, sind durch das Allgemeine Gleichbehandlungetz (AGG) vor Diskriminierung aufgrund von Behinderungen, zu denen auch psychische Störungen zählen können, geschützt. Rechtlich gesehen darf eine Kündigung nicht allein aufgrund einer psychischen Störung erfolgen. Es muss ein triftiger Grund vorliegen, der die Kündigung rechtfertigt, wie z.B. eine erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitsleistung oder des Betriebsablaufs, die nicht durch zumutbare Maßnahmen behoben werden kann. Arbeitsethisch betrachtet sollte ein Arbeitgeber Unterstützung und angemessene Anpassungen anbieten, um dem betroffenen Mitarbeiter zu helfen, seine Arbeit weiterhin ausführen zu können. Dies kann z.B. durch flexible Arbeitszeiten, Anpassung des Arbeitsplatzes oder Unterstützung durch betriebliche Gesundheitsdienste geschehen. Weitere Informationen zum Thema Kündigungsschutz und Diskriminierung findest du auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS](https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html).

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