Höhergruppierung bei Stufengleichheit im TVöD: Was ist zu beachten?

Antwort

Ja, bei einer Höhergruppierung im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Stufenzuordnung**: Bei einer Höhergruppierung wird die Stufe in der neuen Entgeltgruppe in der Regel so festgelegt, dass das neue Entgelt mindestens dem bisherigen Entgelt entspricht. Dies kann bedeuten, dass du in eine höhere Stufe der neuen Entgeltgruppe eingestuft wirst. 2. **Erfahrungszeiten**: Die bisher in der alten Entgeltgruppe erworbenen Erfahrungszeiten werden in der Regel auf die neue Entgeltgruppe übertragen. Das bedeutet, dass du deine bisherige Stufenlaufzeit nicht verlierst. 3. **Protokollerklärung Nr. 3 zu § 17 Abs. 4 TVöD**: Diese besagt, dass bei einer Höhergruppierung die Stufe in der neuen Entgeltgruppe so festgelegt wird, dass das neue Entgelt mindestens dem bisherigen Entgelt entspricht. Falls dies nicht möglich ist, wird die nächsthöhere Stufe gewählt. 4. **Interne Regelungen**: Es kann interne Regelungen oder Betriebsvereinbarungen geben, die zusätzliche Bestimmungen zur Höhergruppierung enthalten. Diese sollten ebenfalls beachtet werden. 5. **Mitbestimmung**: In vielen Fällen ist der Personalrat oder Betriebsrat bei Höhergruppierungen zu beteiligen. Dies kann je nach internen Regelungen variieren. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen solltest du den TVöD und eventuell vorhandene interne Richtlinien deines Arbeitgebers konsultieren. Weitere Informationen zum TVöD findest du auf der offiziellen Seite der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA): [VKA TVöD](https://www.vka.de/).

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