Wer erhält laut TVöD Vka kein Leistungsentgelt?

Antwort

Laut dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Vka erhalten bestimmte Beschäftigte kein Leistungsentgelt. Dazu gehören in der Regel: 1. **Auszubildende**: Sie sind in der Regel nicht leistungsentgeltberechtigt, da sie sich in der Ausbildung befinden. 2. **Praktikanten**: Auch Praktikanten erhalten in der Regel kein Leistungsentgelt. 3. **Beschäftigte in der Probezeit**: Während der Probezeit kann das Leistungsentgelt ausgeschlossen sein. 4. **Mitarbeiter in bestimmten Entgeltgruppen**: In einigen Entgeltgruppen kann das Leistungsentgelt nicht vorgesehen sein. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen im TVöD Vka zu beachten, da es je nach Bundesland und spezifischem Arbeitsverhältnis Unterschiede geben kann.

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