Wenn die Kündigung am 22.08.2014 erhalten wurde und die Kündigungsfrist 4 Monate beträgt, wäre der letzte Arbeitstag der 22.12.2014.
Eine Abmahnung sollte grundsätzlich zeitnah nach dem Bekanntwerden des abzumahnenden Verhaltens ausgesprochen werden. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist, jedoch kann eine zu lange Verzögerung dazu führen, dass die Abmahnung ihre Wirksamkeit verliert, da der Arbeitgeber dann möglicherweise das Recht verwirkt hat, das Verhalten zu rügen. In der Praxis wird oft ein Zeitraum von wenigen Tagen bis zu maximal zwei Wochen als angemessen betrachtet.
Wenn die Kündigung am 22.08.2014 erhalten wurde und die Kündigungsfrist 4 Monate beträgt, wäre der letzte Arbeitstag der 22.12.2014.
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Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die die Arbeitsbedingungen, Löhne und weitere Regelungen für bestimmte Branchen oder Unternehmen... [mehr]
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Wenn du am 1. September 2024 kündigst und die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt, endet dein Arbeitsverhältnis am 29. September 2024.
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