Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund bestimmter Merkmale oder Lebensumstände besonderen gesetzlichen Schutz genießen. Dazu gehören: 1. **Schwangere und stillende Mütter**: Sie sind durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) geschützt, das besondere Regelungen zu Arbeitszeiten, Kündigungsschutz und Arbeitsbedingungen enthält. 2. **Jugendliche**: Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt den Schutz von Arbeitnehmern unter 18 Jahren, einschließlich Arbeitszeiten, Pausen und Verboten bestimmter Tätigkeiten. 3. **Schwerbehinderte Menschen**: Das Sozialgesetzbuch (SGB IX) enthält besondere Regelungen zum Schutz und zur Förderung von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben, einschließlich besonderem Kündigungsschutz und Anspruch auf behinderungsgerechte Arbeitsplätze. 4. **Eltern in Elternzeit**: Sie sind durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geschützt, das Regelungen zur Elternzeit und zum Kündigungsschutz während dieser Zeit enthält. 5. **Teilzeit- und befristet Beschäftigte**: Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) schützt diese Arbeitnehmer vor Diskriminierung und regelt ihre Rechte bezüglich Arbeitszeit und Vertragsverlängerung. Diese Gruppen genießen besondere Schutzrechte, um ihre Gesundheit, Sicherheit und Chancengleichheit im Arbeitsleben zu gewährleisten.
Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die wichtigsten Regelungen dazu sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)... [mehr]
Die gesetzliche Kündigungsfrist für gewerbliche Arbeitnehmer in Deutschland richtet sich nach § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt g... [mehr]
Ob du während einer Krankschreibung in die Kneipe gehen darfst, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Während einer Krankschreibung bist du verpflichtet, alles zu unterlasse... [mehr]
Als Vorgesetzter darfst du deinen Mitarbeitern grundsätzlich nicht pauschal verbieten, übereinander zu sprechen. Ein generelles Verbot, sich über Kollegen auszutauschen, würde das... [mehr]
Nein, du musst dir von deinem Vorgesetzten nicht alles gefallen lassen. Auch am Arbeitsplatz gibt es klare Grenzen, die durch Gesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen geschützt sin... [mehr]
Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenz... [mehr]
Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundges... [mehr]
Grundsätzlich ist es nicht verboten, über den eigenen Vorgesetzten in dessen Abwesenheit zu sprechen. Allerdings solltest du dabei einige wichtige Punkte beachten: 1. **Respekt und Sachlich... [mehr]
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Honorarverträge, sofern es sich dabei um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt – also um eine Tätigkeit,... [mehr]